- Melanie Müller wurde mit Geldstrafen belegt
Das Landgericht Leipzig hat in dem Fall über den Nazi-Gruß gegen die Musikerin Melanie Müller (36) entschieden. Wie verschiedene Nachrichtenquellen berichten, wurde Müller am 23. August mit einer Geldstrafe von 160 mal 500 Euro, also insgesamt 80.000 Euro, belegt. Es wird vermutet, dass das Urteil auch einen Drogenverstoß aus dem Vorjahr enthält.
Müller nahm an der Urteilsverkündung persönlich teil, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie "Zeit Online" und andere Medien berichten. Demnach hat das Gericht die Strafe deutlich erhöht. Der Staatsanwalt hatte nur 95 Tagessätze zu je 60 Euro, insgesamt 5.700 Euro, gefordert. Müller hatte von ihrem Anwalt auf Freispruch plädiert.
Ausstehende Anklagen
Melanie Müller wird vorgeworfen, während eines Auftritts im September 2022 mehrfach das verbotene rechtsextreme Handzeichen gezeigt zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe und beteuert, keine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen zu haben. Zudem wird sie beschuldigt, an einem bestimmten Tag im August 2023 verbotene Substanzen illegal besessen zu haben, wie "Bild" unter Berufung auf den Leitenden Oberstaatsanwalt zu Beginn des Jahres berichtete.
Das Zeigen des rechtsextremen Zeichens ist unter Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches verboten und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Das Gericht hat Melanie Müller mit 160 mal 500 Euro, also insgesamt 80.000 Euro, für das Zeigen des Nazi-Grußes zur Kasse gebeten. Diese Strafe übersteigt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 5.700 Euro deutlich.