- Melanie Müller wurde bestraft, weil sie einen Nazi-Gruß gehalten hat.
Sängerin Melanie Müller (36) wurde schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von €80,000 zahlen, weil sie im September 2022 den berüchtigten Nazi-Gruß auf einem Konzert zeigte. Richter Lucas Findeisen vom Leipziger Amtsgericht verhängte diese Strafe und erklärte, dass Müllers Verhalten eine eindeutige Zurschaustellung eines Symbols war, das mit verbotenen und extremistischen Organisationen in Verbindung steht. Doch damit nicht genug, das Gericht verurteilte sie auch wegen des Besitzes von illegalen Substanzen. Die Gesamtstrafe bestand aus 160 Tagessätzen à €500, was €80,000 entspricht.
Die ursprüngliche Anklage lautete, dass Müller, die einst zur "Queen of the RTL Jungle Camp" gekürt wurde, während ihres Auftritts wiederholt den Hitler-Gruß zeigte. Das Gericht verhängte eine höhere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 95 Tagessätzen à €60. Doch die Verteidigung von Müller hatte vehement auf ihre Freispruch plädiert und argumentierte, dass sie unschuldig an beiden Vorwürfen sei. Das Urteil steht noch aus.
In der ursprünglichen Anklage gegen Müller wurde ihr vorgeworfen, während ihres Auftritts wiederholt den umstrittenen und symbolischen Hitler-Gruß gezeigt zu haben. Trotz der Argumentation ihrer Verteidigung für ihre Freispruch, bestätigte das Gericht ihr Schuldspruch für beide Vorwürfe, einschließlich der Verwendung des berüchtigten Hitler-Gruß.