Melanie Müller weigert sich, das Urteil anzuerkennen.
Popstar Melanie Müller stellt ihre Verurteilung wegen des Gebens des Hitlergrußes infrage. Der Anwalt der 36-Jährigen hat Berufung eingelegt, wie das Leipziger Landgericht mitteilte. Das Gericht hatte Müller letzte Woche wegen des Gebrauchs von Symbolen verbotener und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von insgesamt 160 Tagessätzen à 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.
Laut Gericht hatte Müller den Hitlergruß auf einem Konzert im September 2022 mehrmals gezeigt. Zudem wurden bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm eines Kokaingemisches und eine Ecstasy-Tablette sichergestellt. Der Richter am Landgericht verhängte eine härtere Strafe als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte 95 Tagessätze à 60 Euro, also 5.700 Euro, gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen in beiden Fällen Freispruch beantragt.
Nach der Übermittlung des schriftlichen Urteils hat die Verteidigung einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, wie eine Sprecherin des Landgerichts erklärte. Im Falle einer Berufung prüft das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil sowohl rechtlich als auch faktenmäßig. Dadurch kann es zu einer neuen Beweisaufnahme kommen. Im Falle einer Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil rechtmäßig ergangen ist.
Müller bestritt während des Prozesses die Vorwürfe durch ihren Anwalt. Ihr Anwalt Adrian Stahl erklärte, dass die Handbewegung die Menge motivieren sollte. Müller habe die Armbewegung auf zahlreichen Konzerten gemacht, insbesondere zum Chor: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Inoltre, seine Klientin habe keine rechtsextremen Verbindungen und halte sich politisch neutral.
Die Verteidigung plant, die Entscheidung der Kommission, also des Leipziger Landgerichts, aufgrund der harten Strafe gegen Melanie Müller anzuzweifeln. Wenn die Entscheidung der Kommission angefochten wird, wird das Oberlandesgericht das Urteil sowohl rechtlich als auch faktenmäßig überprüfen und möglicherweise zu einer neuen Beweisaufnahme führen.