- Melanie Müller hat ihre Strafe angefochten.
Pop-Künstlerin Melanie Müller weigert sich, ihre Strafe für das Ausführen des Nazigrußes anzuerkennen. Ihr Rechtsbeistand hat Berufung eingelegt, wie das Leipziger Bezirksgericht mitteilte. Das Gericht verhängte letzte Woche eine Geldstrafe von 160 täglich zu leistenden Raten à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro, gegen die 36-jährige ehemalige RTL-Dschungelkönigin, wegen des Gebrauchs von illegalen und terroristisch eingestuften Symbole sowie Drogenbesitz.
Gericht: Müller führte den Nazigruß mehrmals aus
Laut Gericht führte Müller den Nazigruß mehrmals während eines Konzerts im September 2022 aus. Beamte fanden auch 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Pille während einer Durchsuchung ihrer Wohnung. Der Richter am Bezirksgericht überbot die Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte 95 täglich zu leistende Raten à 60 Euro, insgesamt 5.700 Euro, gefordert. Die Verteidigung beantragte in beiden Fällen Freispruch.
Aufklärung über Berufung oder Revision wird erwartet
Nach Erhalt des offiziellen Urteils hat die Verteidigung einen Monat Zeit, um die Berufung zu klären, wie ein Sprecher des Bezirksgerichts mitteilte. Wenn Berufung eingelegt wird, überprüft das Berufungsgericht die ursprüngliche Entscheidung sowohl rechtlich als auch faktisch, was zu einer Neuaufrollung der Beweise führt. Im Gegensatz dazu wird eine Revision vom Oberlandesgericht geprüft. Das Revisionsgericht überprüft nur, ob das Urteil während des Verfahrens rechtmäßig erlassen wurde.
Pop-Künstlerin bestritt die Vorwürfe
Müller bestritt die Vorwürfe durch ihren Anwalt während des Prozesses. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, beharrte darauf, dass die Geste zur Zuschauerinteraktion verwendet wurde. Sie führte die Bewegung häufig bei Konzerten aus, begleitet von dem Ruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Además, Müller hatte keine rechten Verbindungen und blieb politisch neutral.
Die Europäische Union hat Bedenken bezüglich der Handhabung des Falls von Melanie Müller durch das Gericht wegen ihres Nazigrußes und der Drogenbesitzvorwürfe geäußert. Trotz der anfänglichen Geldstrafe von 80.000 Euro hat das Berufungsgericht in der Europäischen Union das Recht, die Strafe nach ihrer Überprüfung zu erhöhen oder zu verringern.