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Mehrmals wegen derselben Straftat vor Gericht erscheinen?

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dürfen Straftäter mehrmals wegen derselben Straftat vor Gericht gestellt werden? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Freitag bekannt, dass es seine Entscheidung zu diesem Thema am 31. Oktober um 10 Uhr verkünden will. Eine umstrittene Gesetzesänderung, die dies in einigen Fällen ermöglichen würde, wird derzeit geprüft.

Konkret geht es um die Ermordung Frederiks in Niedersachsen vor Jahrzehnten. 1981 soll ein Mann in Hambühren bei Celle eine 17-jährige Studentin vergewaltigt und niedergestochen haben. Dies konnte jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Aufgrund fehlender Beweise wurde er 1983 gerichtlich freigesprochen.

Eine neue Untersuchung von DNA-Beweisen legt jedoch nahe, dass er vielleicht doch der Mörder ist. Er wurde letztes Jahr erneut verhaftet und soll eigentlich im August 2022 vor Gericht erscheinen. Doch das oberste Gericht Deutschlands ordnete die Freilassung des Mannes an. Es ist unklar, ob die neuen Regeln verfassungsgemäß sind. Der Mann wurde daher bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren freigelassen. Ein Richter verhandelte die Angelegenheit im Mai.

Die gesetzlichen Änderungen treten Ende 2021 in Kraft. Bisher war es selten möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zum Nachteil des Angeklagten wieder aufzunehmen – beispielsweise im Falle eines Schuldeingeständnisses. Doch seit der Reform kann dies auch passieren, wenn „neue Fakten oder Beweise“ auftauchen.

Die Bestimmung ist auf die schwersten Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, für die es keine Verjährungsfrist gibt. Vor allem Friedrichs Vater hatte lange für die neuen Regeln gekämpft.

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