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Mehrere hundert Menschen marschieren durch Berlin für eine Hanfparade.

Hunderte Stoner paradierten am 28. Hanf-Fest durch Berlin. Die Demonstration verlief lebendig aber ruhig. Teilnehmer forderten weitere Legalisierung von Cannabis.

Auch in der Öffentlichkeit seit April 2008 verboten
Auch in der Öffentlichkeit seit April 2008 verboten

- Mehrere hundert Menschen marschieren durch Berlin für eine Hanfparade.

Hunderte von Menschen versammelten sich auf diesem Jahr's Cannabis-Umzug in Berlin und forderten weitere Legalisierung der Droge. Bei Beginn des Marsches am Nachmittag zählte die Polizei rund 650 Teilnehmer. Die Stimmung war lebhaft und friedlich.

Unter dem Banner "Legalisation, aber richtig gemacht!", begann die Auftaktkundgebung am Alexanderplatz. Viele Demonstranten rauchten Joints: seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in diesem Jahr kann die Droge unter bestimmten Bedingungen öffentlich von Menschen ab 18 Jahren konsumiert werden.

Der 28. Cannabis-Umzug konzentrierte sich principalmente auf das Cannabis-Gesetz, das im April in Kraft trat und von den Organisatoren des Umzugs als "unzureichend" kritisiert wurde.

Sie fordern beispielsweise die Umsetzung der sogenannten "Säule 2" des Gesetzes. Diese sieht die Einrichtung von Modellprojekten für die Verteilung von Cannabis in spezialisierten Geschäften vor. Bisher ist dies nur in sogenannten Cannabis-Clubs möglich, bei denen die Konsumenten Mitglieder sein müssen.

Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis, die private Kultivierung und der öffentliche Konsum bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Maximal 25 Gramm können öffentlich mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen sind im Wohnbereich erlaubt. Verstöße können mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden.

Die "Gemeinschaft" von Cannabis-Aktivisten versammelte sich auf dem Alexanderplatz für die Auftaktkundgebung und forderte die vollständige Umsetzung des Cannabis-Gesetzes. Sie unterstützen stark die Einrichtung von Modellprojekten für die Cannabis-Verteilung in spezialisierten Geschäften, ein wichtiger Aspekt der sogenannten "Säule 2" des Gesetzes.

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