Verbraucher können sich bei Streitigkeiten mit einem Energieversorger an Energieschlichtungsstellen wenden – und haben im vergangenen Krisenjahr mehr denn je zu tun. Nach vorläufigen Statistiken sind mehr als 18.000 Schiedsanträge eingegangen. „Zum Vergleich: 2021 gingen bei uns rund 7.700 Bewerbungen ein“, sagte Deutsche-Presse-Geschäftsführer Thomas Kunde auf Basis vorläufiger Zahlen. Demnach wurden mehr als 3.500 Anträge zum Thema „Widerspruch gegen Preiserhöhungen“ gestellt – knapp über 1.100 im Jahr 2021. Rund 1.600 Sonderkündigungen wegen Preiserhöhungen gab es im vergangenen Jahr (2021: 301).
In den beiden Vergleichsjahren verlief die Debatte um Nicht-Krisenthemen wie Zählerablesung und Zählerdefekte ähnlich: „Kontroverser Verbrauch“ fast 1.000 Anträge im Jahr 2021 und über 1.200 im Jahr 2022. Anträge können zum Thema erscheinen wird mehrfach genannt.
Beschwerden konzentrieren sich auf wenige Unternehmen
Die Energieschlichtungsstelle ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern Wenn Privatverbraucher es nicht geschafft haben, sich erfolgreich an ihr Energieversorgungsunternehmen zu wenden, um eine Beschwerde einzureichen, können sie sich mit einem Schlichtungsantrag an die Energieschlichtungskommission wenden, die Ende 2011 gegründet wurde 13.700 im Jahr 2012 auf ca. 4.900 im Jahr 2015 und seitdem Hohe Volatilität. 2021 ist mit 7.700 Anmeldungen das viertstärkste Jahr.
Beschwerden betreffen meist nur wenige Unternehmen, allein ab 2022 werden es ca. 8.000 sein Anträge (Stand 30.11.) von vier Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Laut Tätigkeitsbericht betrafen im Jahr 2021 rund 1.450 Anträge ein Versorgungsunternehmen.