Mehr als 160 Tage später: der Prozess gegen die „Gruppe S“. bevor es fertig ist
Nach mehr als 160 Verhandlungstagen, der Coronavirus-Pandemie und zwei Todesfällen hat das massive Gerichtsverfahren gegen die „S-Gruppe“ begonnen. vor dem Finale. Das letzte Plädoyer ist Teil einer Reihe von Plädoyers in einem mehrjährigen Horrorprozess. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart soll das lang erwartete Urteil am 30. November (9.00 Uhr) verkündet werden.
Die Bundesanwaltschaft forderte für die elf Angeklagten langjährige Haftstrafen. Sie sollen 2020 auf einer Konferenz im westfälischen Minden eine Terrororganisation gegründet haben, mit dem Ziel, Moscheen anzugreifen, einen Bürgerkrieg auszulösen und inmitten der Unruhen die Macht zu übernehmen.
Die Staatsanwaltschaft fordert Anklage gegen den mutmaßlichen Anführer und Namensgeber des Prozesses Werner S. Sie ist klar: Der mutmaßliche Anführer aus der Region Augsburg hat die Ziele der Gruppe formuliert: „Kämpfer finden und Waffen behalten.“ Nach dem Willen der Bundesanwaltschaft solle er das auch tun wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre und acht Monate.
Dagegen forderten insgesamt 20 Verteidiger den Freispruch ihres Mandanten. Während des Prozesses beschrieb ein Verteidiger die Gruppe als „einen Haufen einmischender und Parolen verbreitender Leute“, und einer beschrieb den Prozess als „eine Theateraufführung zu rechtsextremen Themen“. Die meisten Männer sind nicht mehr in Haft.
Der Prozess hätte früher abgeschlossen werden können. Aufgrund des unerwarteten Todes eines der Angeklagten aus Bayern musste das Gericht jedoch vertagt werden. Nach Angaben des Oberlandesgerichts brach der Mann kurz nach seiner Heimkehr von einem Prozess im Hochsicherheitsbezirk Stamheim vor seiner Wohnung zusammen und starb. Der Mann soll während der Haft einen Herzinfarkt erlitten haben.
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Quelle: www.dpa.com