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Maskenaffäre: Steuerklage gegen Tendler eingeleitet

Andrea Tandler
Andrea Tandler und ihr Partner N. waren im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Mehr als dreieinhalb Jahre nach Beginn der Coronavirus-Pandemie hat am Mittwoch der Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren im bayerischen Maskenskandal begonnen. Andrea Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, und ihre Lebensgefährtin müssen sich wegen Steuervorwürfen vor dem 1. Landgericht München verantworten.

Tandler wurde in drei Fällen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug vorgeworfen. Der Angeklagte N. hatte Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und sich als Mittäter der Steuerhinterziehung verhalten. Die Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht hat bisher acht Hauptverhandlungen bis zum 17. November angesetzt.

Ausgangspunkt sind die Provisionen, die Tandler, ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Angeklagte zu 3) zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 erhalten haben sollen – daran war jedenfalls nichts auszusetzen Gesetz. Der Unternehmer vermittelte einen Vertrag über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden.

Anklage: 23,5 Millionen Euro Steuerhinterziehung

Insgesamt, wie Münchens erster Staatsanwalt Ende Mai mitteilte, hat Tendler nachträglich 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in Höhe von 6,6 Millionen Euro und Steuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Im Falle einer endgültigen Verurteilung drohen Tandler und ihrem Partner lange Haftstrafen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei dem Verfahren gegen den dritten Angeklagten um ein gesondertes Verfahren. Für alle drei Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Tandler und ihr Partner N. wurden im Januar aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts München festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach dem 1. Landgericht München wies auch das Oberlandesgericht München (OLG) die Haftklagen der beiden Angeklagten als unbegründet ab.

Tandlers Sprecher sagte kurz nachdem die Anschuldigungen ans Licht kamen, dass die Anwälte davon ausgingen, dass sich im ersten Einstellungsverfahren auch alle anderen Anschuldigungen als unbegründet erweisen würden. Tandler und ihre Partner bestreiten „alle öffentlichen Vorwürfe“. Der Anwalt hat seitdem auf keine Anfragen geantwortet.

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