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Masken-Vorfall: Politikertochter Andrea Tendler zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Andrea Tandler verdient ein Vermögen mit ihrem Geschäft mit COVID-19-Masken. Aber zunächst hatte sie nichts. Die Tochter des Politikers und Unternehmers Andrea Tandler muss vier Jahre und fünf Monate im Gefängnis verbringen.

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Andrea Tendler (Mitte) und ihre Lebensgefährtin, zwei Schlüsselfiguren der bayerischen Maskenaffäre, mussten sich wegen Steuervorwürfen vor dem 1. Landgericht München verantworten. Das Urteil ist nun klar.aussiedlerbote.de

Landgericht München - Masken-Vorfall: Politikertochter Andrea Tendler zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Die Tochter des Politikers und Unternehmerin Andrea Tendler ist wegen Steuerhinterziehung im Corona-Maskenskandal zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Am Freitag verurteilte das 1. Landgericht München ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Dies erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Strafe am oberen Ende des vom Gericht vorgesehenen Strafrahmens, nämlich vier Jahre und neun Monate für Tandler und vier Jahre für N. Der Verteidiger hingegen plädierte für niedrigere Strafen von vier Jahren und drei Monaten für Tandler und drei Jahren und sechs Monaten für N.

Maskenaffäre: Andrea Tandler besteuert Maklerprovisionen nicht ordnungsgemäß

Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, ehemaliger CSU-Generalsekretär und ehemaliger bayerischer Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister. Als die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 begann, handelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden aus. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist.

Die beiden wurden nun wegen der nicht ordnungsgemäßen Besteuerung ihrer Provisionen strafrechtlich verurteilt. Am Ende des Verfahrens schätzte die Staatsanwaltschaft den gesamten Vermögensschaden auf 7,8 Millionen Euro.

Angeklagter bekennt sich der Steuerhinterziehung schuldig

Letztlich haben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung, grundsätzlich eingeräumt. Zudem besteuern sie die Einnahmen des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald – wo im Vergleich zur Landeshauptstadt nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt wird. Allerdings war München zu dieser Zeit der „Verwaltungsort“.

Darüber hinaus haben sie inzwischen die daraus resultierenden Steuerausfälle beglichen. Ein Gericht hat am Dienstag ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Coronavirus-Subventionsbetrugs abgeschlossen.

Die Haftbefehle gegen beide Angeklagten wurden am Freitag ausgesetzt, allerdings unter Auflagen – und die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag des Gerichts kürzlich zu. Das bedeutet, dass beide Männer nach etwa elf Monaten Untersuchungshaft bis zu ihrer Inhaftierung freigelassen werden. Laut Tandlers Anwalt leidet Tandler an gesundheitlichen Problemen, die möglicherweise eine weitere Operation erforderlich machen.

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Quelle: www.stern.de

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