Mann getötet: Bekannter zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt
Ein Mann aus Bad Kötzting wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Mordes an einem 50-jährigen Bekannten zu 10 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Kammer geht von einem Personenschaden mit Todesfolge aus.
Die Staatsanwaltschaft verteidigte den 26-Jährigen wegen Mordvorwürfen und forderte eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung. Der mehrfach vorbestrafte Mann tötete nach Angaben der Staatsanwaltschaft seine Bekannten, um für längere Zeit ins Gefängnis zurückkehren zu können.
Die beiden Staatsanwälte hatten sich mit einem Totschlagsfall befasst. Der Verteidiger des Mannes argumentierte, dass der Tod durch eine Körperverletzung verursacht worden sei. Sie überließ das Urteil dem Ermessen des Gerichts. Sollte es zu einem Mordurteil kommen, beantragt sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und nicht in der Sicherungsverwahrung.
Im Februar teilte der Angeklagte der Polizei in Bad Ketstin (Bezirk Zham) mit, dass er in der Nacht zuvor einen Bekannten getötet habe. Beamte entdeckten die Leiche des 50-jährigen Mannes.
Quelle: www.dpa.com