Staatsanwaltschaft - Mann erschossen: Verhalten der Polizei auf dem Prüfstand
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob den beteiligten Beamten Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, nachdem ein bewaffneter Mann bei einer Polizeischießerei ums Leben gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Köln teilte am Freitag mit, sie habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eröffnet und prüfe, ob konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden der Polizei vorliegen. Die Polizei wird als Zeuge vernommen.
Quellen zufolge trug der 36-jährige Mann aus Oskirchen bei dem Einsatz am Donnerstagabend ein Messer bei sich, versäumte es jedoch, es wie von der Polizei verlangt wegzustecken. Ein Beamter schoss dem Mann einmal in den Oberkörper. Der Mann soll am Boden liegend durch ein Messer schwer verletzt worden sein. Später starb er in einer Klinik – ob durch eine Stichwunde oder einen Schuss, war zunächst unklar. Die Staatsanwälte sagten, eine Autopsie sei angeordnet worden, um die Todesursache festzustellen.
Der 36-jährige Mann soll zuvor zwei Frauen belästigt und mit körperlicher Gewalt versucht haben, in deren Autos zu gelangen. Als dies fehlschlug, flüchtete er und nahm ein Taxi, so die Staatsanwaltschaft. Der Taxifahrer weigerte sich und stieg aus. Als der 36-jährige Mann sich auf den Fahrersitz setzte und wegfahren wollte, wurde er von zwei Polizisten angehalten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Mann zuvor nicht an Gewaltverbrechen beteiligt.
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Quelle: www.stern.de