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Mann, 26, im Bunker getötet: Prozess wird fortgesetzt

Der Fall eines 31-jährigen Mannes, der seine Ex-Freundin in einem Bunker bei Oranienburg getötet hat, wird heute am Amtsgericht Neuerupping wieder aufgenommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das vom Landgericht wegen fahrlässiger Tötung verhängte Urteil zu zwölfeinhalb Jahren Haft auf. Als...

Im Sitzungssaal gibt es ein Strafgesetzbuch. Foto.aussiedlerbote.de
Im Sitzungssaal gibt es ein Strafgesetzbuch. Foto.aussiedlerbote.de

Tötungsdelikt - Mann, 26, im Bunker getötet: Prozess wird fortgesetzt

Der Fall eines 31-jährigen Mannes, der seine Ex-Freundin in einem Bunker bei Oranienburg getötet hat, wird heute am Amtsgericht Neuerupping wieder aufgenommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren auf. Als Grund führte der BGH einen Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung an. Daher seien „bedeutsame Beweise nicht berücksichtigt worden“, die eher auf einen möglichen Mord als auf einen Totschlag schließen ließen. Dazu müssen Mordmerkmale erfüllt sein, beispielsweise Heimtücke.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Neuruping aus dem vergangenen Jahr hat der Oranienburger Mann die damals 26-jährige Frau am 15. Juli 2021 in einer Bunkeranlage im Wald bei Oranienburg erstochen. Er selbst sagte Experten, er sei mit seiner Ex-Freundin in einem Bunker gewesen, habe dann aber einen „Filmriss“ erlitten und stehe mit Blut an den Händen vor dem Bunker. Der 26-jährige Mann wurde vor einigen Tagen von seiner Familie als vermisst gemeldet. Nach polizeilichen Ermittlungen begab sich die junge Frau freiwillig in den Bunker.

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Quelle: www.stern.de

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