Mangel an Kita-Plätzen: Landesgesetzgeber stimmt flexibler Lösung zu
Künftig können Kita-Träger in Baden-Württemberg den Personalbedarf nach eigenem Ermessen vorübergehend lockern, d. h. die Anzahl der Erzieher pro Gruppe reduzieren. Am Mittwoch verabschiedete der Landtag den entsprechenden Gesetzentwurf mit einer Mehrheit von Grünen, CDU und FDP. Die Sozialdemokraten und die AfD stimmten dagegen. Damit wird ein sogenannter „Prüfparagraph“ eingeführt, der es den Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen ermöglicht, mögliche Abweichungen von landesrechtlichen Vorgaben vor Ort festzustellen.
Das Konzept muss mit den Betroffenen vor Ort abgestimmt werden. Anschließend muss das Landesjugendamt den Antrag prüfen. Soll das Modell nach der Erprobung weiter genutzt werden, muss auch dessen Wirksamkeit nachgewiesen werden.
Das Land erhofft sich von den neuen Regelungen, dass Kita-Plätze erhalten und geschaffen werden und ausreichend Betreuungszeiten für die Kinder gewährleistet werden. Volker Schebesta, Staatssekretär im Kultusministerium, sagte, die Regelung sei nicht die einzige Lösung für die Probleme im Kita-Bereich. „Das ist eine unserer Maßnahmen, um die Balance zwischen den Bildungsbedürfnissen der Kinder, den Bedürfnissen der Eltern nach Kindertagesstätten und dem Druck auf die Pädagogen zu wahren“, sagte der CDU-Politiker.
Die Sozialdemokraten kritisierten dies scharf. SPD-Vertreter sprachen von „Qualitätsdumping“. „Wir halten das für einen großen Fehler, der bei Kindern gemacht wird“, sagte Bohn. Die Liberaldemokraten begrüßten die Neuerung, forderten aber weitere Maßnahmen. Dennis Birnstock, Abgeordneter der Liberaldemokraten, sagte: „Das Testen von Absätzen allein ist nicht der Heilige Gral, um alle Probleme in der frühkindlichen Bildung zu lösen.“
Eine am Dienstag veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung ergab, dass im Südwesten rund 60.000 Kitaplätze fehlen, um den Bedarf der Eltern zu decken.
Quelle: www.dpa.com