Mädchen wäre fast verhungert: Mutter und Partnerin inhaftiert
Fünfjähriges Mädchen wäre fast verhungert: Daraufhin mussten ihre Mutter und ihr Ex-Partner mehrere Jahre im Gefängnis verbringen. Das entschied das Landgericht Köln am Mittwoch im Berufungsverfahren. Wie schon im ersten Prozess verurteilte der Richter die Frau wegen versuchten Mordes und schwerer Misshandlung einer ihr unterstellten Person zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Ihr Ex-Partner, der nicht der leibliche Vater des Kindes war, wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts vom Mai 2021 teilweise aufgehoben und sie zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer verwiesen. Das Bundesgericht entschied außerdem, dass der versuchte Mord durch eine „grausame Straftat“ keine Verheimlichungsabsicht darstelle, was das Bezirksgericht als strengere Strafe bewertete, aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
In dem neu eröffneten Verfahren kann die Kammer nun keinen Verheimlichungsabsichten nachweisen. Dennoch entschied das Gericht, dass es keinen Raum für eine Milderung gebe – die Straftat sei zu schwerwiegend. Der Vorsitzende Richter sagte, im August 2020, kurz bevor das Kind vom Jugendamt adoptiert wurde, sei ihr Zustand so tragisch gewesen, dass sie „jederzeit“ sterben könne.
Zwei Deutsche ließen ihr damals fünfjähriges Kind mehrere Monate lang fast ohne Essen in einer Wohnung in Bergheim bei Köln zurück. Darüber hinaus sei das Mädchen „isoliert in einem dunklen und unbelüfteten Raum“ gewesen. Am Ende wog das Kind nur noch acht Kilogramm und war weniger als einen Meter groß. Der Richter sagte, ihr Leben sei aufgrund der Unterernährung in ernsthafter Gefahr und das Mädchen sei mit „Haut und Knochen“ zurückgeblieben.
Sie lebt jetzt in einer Sonderpädagogikeinrichtung und besucht eine Sonderschule. Das Gericht sagte, die psychischen und physischen Folgen für das Mädchen seien bis heute schwerwiegend.
Quelle: www.bild.de