Das Lobbyregister wird im Hessischen Landtag eingeführt. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer an Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozessen beteiligt ist, erklärte Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, am Mittwoch im Wiesbadener Landtag. Wer seine Interessen in Landtag, Landesregierung oder Abgeordneten vertritt, muss dies in das Register eintragen.
Der Gesetzentwurf setze ein Zeichen für die Transparenz des demokratischen Prozesses, erklärte der Fraktionsvorsitzende Matthias Büger von der FDP-Fraktion. Es geht aber auch darum, mehr Raum für vertrauliche Gespräche zu schaffen. Ähnlich äußerte sich Holger Bellino, sein Gegenkandidat in der CDU-Bundestagsfraktion. Die Regierungsfraktion von CDU und Grünen hat den Gesetzentwurf gemeinsam mit der FDP vorgelegt.
Die SPD-Abgeordnete Angelika Löber sagte, das Projekt sei überfällig. Die Sozialdemokraten haben die Ernennung eines Lobbyisten gefordert. Der Linke-Rechtsexperte Ulrich Wilken kritisierte das Lobbying-Meldegesetz als voller Ausnahmen und Schlupflöcher. Es stellt lediglich ein allgemeines Register der Interessengruppen bereit. Dadurch wird nur ein Unternehmensverzeichnis erstellt.
Der Bundestag hat ein Hallenverzeichnis eingeführt. Sein Zweck ist es, den Menschen zu ermöglichen, zu sehen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und Gesetze hat. Professionelle Interessenten müssen sich dort seit Anfang 2022 registrieren. Sie müssen unter anderem Auskunft über ihre Auftraggeber und Sachgebiete sowie den personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbyarbeit im Bundestag und in der Bundesregierung geben. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen bestimmten Verhaltenskodex zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt.