- LNG-Terminalbetreiber verklagt Wettbewerb
Betreiber des ersten deutschen Onshore-LNG-Terminals in Niedersachsen stellt Staatshilfe für geplantes Terminal in Brunsbüttel infrage
Der Hanseatische Energie Hub (HEH), Betreiber des ersten deutschen Onshore-LNG-Terminals in Stade, klagt vor dem EU-Gericht in Luxemburg gegen die Europäische Kommission. HEH argumentiert, dass die Brüsseler Behörde fälschlicherweise Staatshilfen für das geplante Terminal in Brunsbüttel genehmigt hat. Deutschland möchte LNG nutzen, um den Verlust russischer Gaslieferungen auszugleichen.
Kläger: Staatsgelder nicht notwendig für das Brunsbüttel-Projekt
HEH argumentiert, dass das Projekt ohne Staatsgelder hätte umgesetzt werden können. Ein regulärer Marktteilnehmer hätte einfach höhere Preise für Kunden verlangen und ohne Staatshilfen auskommen können, so die Anwälte von HEH. Die Förderung ermutige zudem Betreiber, ineffizienter zu arbeiten.
Das Stade-Projekt wird von dem in Hamburg ansässigen Konsortium Hanseatische Energie Hub (HEH) geleitet. HEH umfasst die in Hamburg ansässige Logistikfirma Buss Group, die Schweizer Private-Equity-Firma Partners Group, den spanischen Netzbetreiber Enagás und den US-Chemiekonzern Dow. Der Bau des Stade-Terminals begann offiziell Ende Juni und soll 2027 in Betrieb genommen werden.
Deutschland mit Millionen beteiligt
Die Europäische Kommission erlaubte der deutschen Regierung im Juli 2023, das Brunsbüttel-Terminal mit Staatshilfen in Höhe von 40 Millionen Euro zu unterstützen. Diese Summe entspricht nicht den Investitionskosten, sondern ist an Rücklaufberechnungen geknüpft und wurde somit von der Europäischen Kommission berechnet, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Allerdings ist die Bundesregierung mit deutlich mehr Geld beteiligt. Im Haushalt 2022 waren rund 740 Millionen Euro dafür eingeplant, wie ein Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags im April 2022 zeigte. Die Bundesregierung hält über die Förderbank KfW eine 50-prozentige Beteiligung an der Gesellschaft German LNG, die für das Brunsbüttel-Terminal verantwortlich ist.
Klage vor dem EU-Gericht
Die Klage folgt auf die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Staatshilfen zu genehmigen, die im Juli 2023 mitgeteilt wurde.
Das Europäische Gericht in Luxemburg, als oberstes Gericht der Europäischen Union, wird die Klage von HEH gegen die Genehmigung von Staatshilfen für das Brunsbüttel-Terminal überwachen. HEH, als Teil der Europäischen Union, glaubt, dass die genehmigten Staatshilfen für das Brunsbüttel-Terminal nicht notwendig sind und ein regulärer Marktteilnehmer das Projekt ohne sie finanzieren könnte.