- LKA-Chef will eine Debatte über Gesichtserkennung.
Lower Saxony's LKA chief Friedo de Vries plant sich für eine Debatte über die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung ein. Das Ziel, wie er NDR mitteilte, ist es, Kriminelle effektiver zu verfolgen. "Ich möchte, dass wir mit Hilfe von Gesichtserkennungsmethoden Hinweise generieren können. Das bedeutet, das Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Verbindungen zu durchsuchen", sagte er und bezog sich auf Verdächtige, die mehr als ein Jahr Haft riskieren.
De Vries sagte, das Landeskriminalamt wolle seine eigene künstliche Intelligenz für die Gesichtserkennung entwickeln, um umstrittene Angebote der Privatwirtschaft zu vermeiden, bei denen es Probleme gibt, wie etwa mangelnde Transparenz darüber, wo Daten gespeichert werden und auf welchen Bildern die Programme trainiert wurden.
Momentan gibt es keine rechtliche Grundlage
Die Diskussion wurde durch die Festnahme der mutmaßlichen ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ausgelöst. Die Polizei, angeführt von Lower Saxony's LKA, hatte sie Jahrzehnte lang gesucht, bevor sie schließlich Ende Februar in ihrer Berliner-Kreuzberg-Wohnung festgenommen wurde. Ein investigativer kanadischer Journalist hatte bereits im Herbst 2023 ältere Fotos von Klette mit einem Gesichtserkennungsprogramm im Internet gefunden.
Solche Fotos sind wertvolle Hinweise, sagte de Vries NDR. Allerdings interpretiere das LKA der LKA zufolge derzeit, dass Ermittler keine Gesichtserkennungssoftware verwenden dürfen, um nach ihnen zu suchen, da es keine rechtliche Grundlage gibt.
Behrens ist für Diskussionen offen
Laut NDR prüft das Justizministerium, welche rechtlichen Änderungen notwendig wären. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens sagte dem Sender, sie sei prinzipiell für die Diskussion offen. Allerdings betonte die SPD-Politikerin: "Die Polizei in Niedersachsen hat kein Interesse daran, das Internet und Online-Netzwerke willkürlich und umfassend nach Gesichtern abzusuchen und damit Millionen unschuldiger Bürger zu durchleuchten."
De Vries betonte die Notwendigkeit, Gesichtserkennungsmethoden für die Hinweiserzeugung zu nutzen, indem er andeutete, dass sie das Internet nach möglichen Standorten und Verbindungen von Verdächtigen mit längeren Haftstrafen durchsuchen würden. Behrens zeigte sich gegenüber den rechtlichen Einschränkungen aufgeschlossen und betonte, dass die niedersächsische Polizei keine Absicht hat, das Internet willkürlich nach Gesichtern zu durchsuchen.