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letztes Wort offenlich noch nicht gesprochen

Jérôme Boateng wurde kürzlich durch Gericht northwendung geschieden. Der Ankläger hat sich jetzt gegen das Urteil gewandt.

Jérémy Boateng am Gericht am 19. Juli.
Jérémy Boateng am Gericht am 19. Juli.

Verfahren gegen Jerome Boateng - letztes Wort offenlich noch nicht gesprochen

Eine Woche nachdem der Urteil in einem Verfahren gegen Jérôme Boateng (35) wegen künstlicher Körperverletzung gefallen war, hat die Staatsanwaltschaft in München eine Revision eingelegt. Der Fußballprofi wurde mit einer ausgesetzten Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro belegt.

In Reaktion auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur spot on news, bestätigte das Presseamt für Strafsachen am Oberlandesgericht München, „dass die Staatsanwaltschaft in München eine Revision gegen das Urteil eingelegt hat.“ Ein Grund für die Revision wird nur nach Ausspruch des Urteils bekanntgegeben, somit können zurzeit keine Aussagen dazu gemacht werden.

Boateng ist nicht schuldig

Boateng wurde am 19. Juli 2023 in dem Münchener Landgericht wegen künstlicher Körperverletzung mit einer ausgesetzten Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro belegt. Eine ehemalige Partnerin hatte den Weltmeister des Fußballs 2018 von Übergriffen und Beleidigungen bezichtigt. Boateng bestritt die Anschuldigungen. Der Richter legte ihm diesen Strafbefehl am Freitag zu.

Allerdings muss Boateng diesen Geldbetrag nicht zahlen, solange er bestimmte Bedingungen einhält. Der Richter hatte in seinem Urteil festgestellt, dass sich die Anschuldigung des „berüchtigten Frauenprügers“ gegen den Fußballstar in den Verhandlungen aufgelöst hatte. Das Anklagegericht hatte im Prozess eine Summe von 1,2 Millionen Euro gefordert. Es ist möglich, dass sie das aufgelegte Verbot als zu milde empfanden und deshalb eine Revision eingelegt haben.

Die Revision des Urteils gegen Jérôme Boateng wegen künstlicher Körperverletzung wurde durch das Staatsanwaltschaftsamt München eingelegt. Das Münchener Oberlandesgericht wird die Verfahren gegen Jérôme Boateng wegen künstlicher Körperverletzung überprüfen, nachdem eine Revision eingegangen ist. Das ursprüngliche Urteil resultierte in einer ausgesetzten Geldbuße von 200.000 Euro, ein Entscheid, den das Münchener Staatsanwaltschaftsamt I für fragwürdig hält.

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