- Leon-Fall: Mordprozess in Innsbruck vor Ende
In dem Mordprozess um den Tod des sechsjährigen Leon wurden am Landesgericht Innsbruck die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft bestätigte ihre Überzeugung, dass der 39-jährige Vater sein intellectuell behindertes Kind im August 2022 in eine über die Ufer getretene Fluss in St. Johann in Tirol gestoßen und damit dessen Tod verursacht hatte.
Die Verteidigung argumentierte, dass es Fehler seitens der Ermittler gegeben habe. Die Anwälte des Angeklagten betonten während des Prozesses das Fehlen eines Motivs, da der Vater seinen Sohn angeblich geliebt habe. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass es für ihn und seine Familie unabhängig vom Urteil des Geschworenengerichts kein Happy End geben werde.
Beginn der Beratungen der Geschworenen
Nach den Plädoyers zogen sich die acht Geschworenen zur Beratung über die Schuld oder Unschuld des 39-Jährigen zurück. Für ein Schuldspruch ist die Mehrheit der Geschworenen erforderlich. Die Dauer der Beratungen ist ungewiss, da es mehrere Stunden dauern kann, bis eine Entscheidung getroffen wird. Kurz vor Beginn der Beratungen wurde ein Geschworener aufgrund von Befangenheit ausgetauscht. Sollte ein Schuldspruch gefällt werden, werden die Geschworenen den drei Richtern bei der Festlegung der Strafe beitreten.
Angeklagter bleibt bei seiner Geschichte
Während des dreitägigen Prozesses hielt der deutsche Angeklagte an seiner Darstellung der Ereignisse fest. Laut ihm war er am Morgen des 28. August 2022 mit seinem Sohn in einem Kinderwagen auf der Flusspromenade in St. Johann in Tirol unterwegs, als er von einem Fremden attackiert und mit einer Flasche niedergeschlagen wurde, wodurch er das Bewusstsein verlor. In dieser Zeit sei sein Sohn aus dem Kinderwagen gestiegen und in den Fluss gefallen.
Mutter glaubt nicht an Mordfähigkeit des Vaters
Die Mutter des Kindes trat als Zeugin im Prozess auf. Sie sagte aus, dass sie nicht glaube, dass ihr Mann fähig sei, einen Mord zu begehen, und beschrieb ihn als liebevollen Vater für Leon.
Expertisen scheinen die Staatsanwaltschaft zu unterstützen
Expertisen spielten im Prozess eine wichtige Rolle. Ein Experte äußerte Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. Die Kopfverletzungen des 39-Jährigen seien nicht schwer genug gewesen, um eine längere Bewusstlosigkeit zu verursachen, so der Experte.
Die Staatsanwaltschaft verwies auf die Ergebnisse von IT-Experten, wonach der angebliche unbekannte Angreifer nicht einmal versucht habe, das Handy des Angeklagten zu entsperren. Das Smartphone wurde in einem nahen Müllcontainer gefunden und wies nur die Fingerabdrücke des Angeklagten auf, wie ein Experte sagte.
Lebenslange Haft droht
Der Angeklagte muss sich auch wegen des Verdachts auf Betrug in Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung verantworten. Bei einer Verurteilung droht ihm eine mögliche lebenslange Haftstrafe.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Handlungen des Vaters einen strafbaren Akt darstellten, da sie direkt zum Tod seines Sohnes führten. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen dem Angeklagten schwerwiegende Konsequenzen, darunter eine mögliche lebenslange Haftstrafe aufgrund zusätzlicher Anklagepunkte.