zum Inhalt

Leiche in Abwasserkanal versteckt – Prozess gegen 41-Jährigen

Ein 41-jähriger Mann soll einen Bekannten erstochen haben, bevor er die Leiche in einem Schacht versteckte. Der Mann muss sich seit Dienstag wegen Totschlags vor dem Landgericht Köln verantworten. Der Angeklagte soll den Bekannten bewusstlos geschlagen und anschließend erstochen haben.

Blick auf das Amtsgericht Köln. Foto.aussiedlerbote.de
Blick auf das Amtsgericht Köln. Foto.aussiedlerbote.de

Kölner Landgericht - Leiche in Abwasserkanal versteckt – Prozess gegen 41-Jährigen

Ein 41-jähriger Mann soll einen Bekannten erstochen haben, bevor er die Leiche in einem Schacht versteckte. Der Mann muss sich seit Dienstag wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll den Bekannten bewusstlos geschlagen und anschließend erstochen haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam es am Tattag im März 2023 zu einem Streit zwischen einem 41-jährigen Mann und dem späteren Opfer in seiner Wohnung. Anschließend forderte das Opfer den Angeklagten „ein letztes Mal“ auf, die Wohnung zu verlassen. Der Staatsanwalt sagte bei der Verlesung der Anklage, dass dem Angeklagten die Obdachlosigkeit drohte und er sehr wütend wurde und den Mann schlug und trat.

Das Opfer soll zu Boden gefallen sein und vom Angeklagten ins Gesicht und in den Kopf getreten worden sein, bevor der Wohnungseigentümer das Bewusstsein verlor. Der 41-Jährige beschloss daraufhin, seinen Gegner zu töten. „Als Reaktion darauf schnappte er sich ein Messer, das in der Wohnung lag, und stach dem Opfer 25 Mal in den oberen Rücken und Nacken“, heißt es in der Anzeige weiter. „Das Opfer verblutete noch am Tatort.“

In der nächsten Nacht soll der 41-Jährige die Leiche mit einer Schubkarre auf eine nahegelegene Landstraße gebracht, in einem Schacht versteckt und mit Kies bedeckt haben. Doch die Leiche wurde später von einem 19-Jährigen entdeckt, als die roten Turnschuhe des Opfers noch immer aus dem Brunnen ragten.

Der Staatsanwalt sagte, dass der 41-Jährige die Straftat begangen habe, während seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich eingeschränkt sei, da er an einer akuten psychischen Erkrankung leide. Zusätzlich zu einem Schuldspruch und einer Verurteilung könnte der Prozess zu seiner dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik führen. Zu den Vorwürfen machten die Angeklagten keine Angaben.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles