Kriminalität - Lebenslange Haft für Mord in einem Obdachlosenshelter
Das Landgericht Ulm verurteilte einen 25-jährigen Mann zu lebenslanger Freiheitsentziehung wegen Mordes. Das Senat beschloss, dass der Mann die 57-jährige Frau in einem Goppinger Unterschlupf im September getötet hatte. Das Gericht stand der Anklagebehörde in der Regel zur Seite, obwohl die Verteidigung eine Freispruchsforderung ausgesprochen hatte. Die Verteidigung hatte für die Freiheit des Mannes plädiert.
Viele Fragen bleiben offen
Der genaue Anlass für den Verbrechen blieb unklar. Das Gericht vermutete, dass der Marokkaner, der selbst in dem Unterschlupf nicht lebte, nach einem Mann suchte. Im Obergeschoss hatte er sich an drei Räumen versucht, hereinbrechen. Eines war leer, eines konnte er nicht öffnen, und das dritte hatte sich geöffnet. In diesem Raum saß die 57-jährige Frau. Nach Angaben der Zeugen bestand zwischen dem 25-jährigen und der Frau kein Verhältnis.
Nach Ansicht des Senats suchte der 25-jährige von der Frau nach dem Mann zu erfahren, den er suchte. Sie hatte nicht gewusst. Der Mann hatte sie mehr als 50 Mal, wie das Gericht feststellte, mit einem unbekannten Gegenstand angegriffen und mit einem Messer gestochen. "Er, der aus dem Hals herauskommt, will töten," sagte der Vorsitzende Richter.
Zirkumstanzen, die auf eine niedrige Basisgeschwindigkeit oder Verbergen des Absichtswillens hinwiesen, wurden vom Gericht als verschärfende Umstände angesehen. Kein Beweis für eine eingeschränkte Verantwortungsfähigkeit wurde gegeben, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Der Fall des 25-jährigen wird an das Oberlandesgericht Stuttgart, das sich in Baden-Württemberg, genauer in der Stadt Stuttgart, befindet, angefochten werden.
- Die Staatsanwaltschaft Ulm wird für die Verhandlung des Widerspruchs zuständig sein.
- Im Zwischenfall dient der 25-jährige seine Strafe in einer deutschen Gefängnis aus.
- Die Strafe für Mord in Deutschland wird in einer Maximal-Sicherheitsanstalt, mit der Möglichkeit der Entlassung nach 15 Jahren, verbüßt.
- Nach Ablauf der Strafe wird der 25-jährige entlassen, es sei denn, es gibt weitere rechtliche Gründe für seine Verhaftung.
- In einer verwandten Angelegenheit gab es Anrufe, dass die deutsche Regierung weitere Unterschlupfe für Obdachlose schaffen solle, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.