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Leben im Gefängnis nach Ermordung eines Verwandten: Berufung eingelegt

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Die Verteidigung legte Berufung ein, nachdem eine Frau und ihr Sohn in Saarbrücken wegen Mordes verurteilt worden waren. Das gab ein Sprecher des Amtsgerichts am Mittwoch bekannt. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Angeklagten wegen Mordes an einem Angehörigen zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig und das Bundesgericht Leipzig befasst sich derzeit mit dem Fall.

Die Kammer befand, dass dies ein Beweis dafür sei, dass die beiden Angeklagten den 74-Jährigen aus Gier getötet hätten. Die Staatsanwaltschaft forderte zudem eine lebenslange Haftstrafe.

Die 66-jährige Frau und ihr 45-jähriger Sohn beschlossen gemeinsam, die Frau aus Hersweiler im Saarland (Kreis Saarbrücken) zu töten, um ihr Eigentum zu unterschlagen. Im Oktober letzten Jahres lockten sie den Cousin des Angeklagten unter einem Vorwand in ein Haus in Hargarten-aux-Mines im benachbarten französischen Département Moselle. Im Wohnzimmer stach der Sohn mit einem Messer auf das Opfer ein.

Im November wurden Mutter und Sohn bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei gefasst. Im Fahrzeug fanden die Beamten ein Sparbuch, hochwertige Uhren und den Ausweis der vermissten Frau. Die französische Polizei fand die Leiche schließlich im Haus in Hargarten-aux-Mines.

Die Anwälte der Frau haben einen Freispruch beantragt, während die Verteidiger ihres Sohnes eine siebenjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert haben. .

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