- Langfristige Haftstrafe bestätigt
Der Mann stand vor dem Landgericht Traunstein zweimal, beide Male wegen schwerer Kindesmisshandlung - und beide Male verteidigte er sich gegen seine Verurteilung. Nun hat auch der Bundesgerichtshof das zweite Urteil des Landgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung bestätigt. Damit ist es rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte.
Das Gericht machte dem Mann mehr als 30 Straftaten zur Last. Der 58-Jährige bestritt jedoch stets die Vorwürfe.
Laut den Ermittlern gewann der Mann als Busfahrer das Vertrauen eines damals 13-Jährigen im Jahr 2021. Von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 soll er den Jungen in Wasserburg und Waldkraiburg wiederholt schwer sexuell missbraucht haben. Er soll das Kind manipuliert, massiv unter Druck gesetzt und ihm und seiner Familie gedroht haben, wenn er nicht wie gewünscht gehorchte.
Die Polizei fand den Jungen, den seine Eltern als vermisst gemeldet hatten, im Schlafzimmer des Mannes. Dies führte zur ersten Anklage.
Erst nach dem ersten Fall meldete sich der nun erwachsene Sohn des Mannes und erstattete Anzeige. Im zweiten Prozess ging es um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung zwischen 1992 und 2005. Er soll seinen noch jungen Sohn und zwei andere Kinder - beide klar unter 14 Jahren - wiederholt schwer missbraucht haben.
Das erste Urteil zu neun Jahren Haft wurde im Januar des Vorjahres gefällt. Der zweite Prozess fand im Juli 2023 statt und endete im November mit der erneuten Verurteilung - dieses Mal zu einer Gesamtstrafe von 13 Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung.
Der Mann wurde initially vor dem Landgericht Traunstein wegen Kindesmisshandlung angeklagt, und das Urteil wurde vom Landgericht im zweiten Prozess bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist für Fälle zuständig, die mit diesem Landgericht in Verbindung stehen.