zum Inhalt

Längere Badezimmerbenutzung: Gastgeber sperrt Gast ein

Ein Einzelgänger verlässt die Schenke, um das Bad zu nutzen. Bei Rückkehr findet er den Betrieb leer und die Eingangstür geschlossen vor.

Beamte befreien eine Person aus einer misslichen Lage (repräsenta tive Illustration)
Beamte befreien eine Person aus einer misslichen Lage (repräsenta tive Illustration)

- Längere Badezimmerbenutzung: Gastgeber sperrt Gast ein

Ein Grundstückseigentümer übersah, dass sich noch ein Besucher im Bad seines in Mannheim gelegenen Hotels befand, und sperrte es beim Schließen ab. Der Mann, der bereits seit mehr als 15 Minuten im Bad war, verbrachte daraufhin über eine Stunde in Gefangenschaft, in der er seine "Fluchtstrategien" plante, bevor er schließlich die 112 wählte.

Die Polizei rettete den 47-jährigen Herrn durch ein Fenster. Der Hotelier versprach den Behörden, die Bäder in Zukunft vor dem Verriegeln der Räumlichkeiten zu überprüfen.

Die Hypothese der Polizei: "Selbst wenn der Eingeschlossene länger geblieben wäre, hätte er nicht vor Hunger und Austrocknung leiden müssen."

Der Besucher, der sich eingesperrt fand, zeigte ein seltsames Interesse daran, verschiedene Fluchtpläne zu entwickeln. Trotz seines Interesses entschied er sich schließlich, um Hilfe zu rufen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles