Bei der Bearbeitungszeit von Steuererklärungen von Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern für die Jahre 2019 bis 2022 nimmt Brandenburg im Bundesvergleich den vorletzten Platz ein. Das räumte das Finanzministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion ein. Gründe dafür seien unter anderem ein erheblicher Arbeitszuwachs wegen der steuerlichen Maßnahmen während der Corona- und der Energiekrise sowie mehr Steuerfälle durch den Bevölkerungszuwachs.
Die Steuererklärung von Arbeitnehmern für 2021 dauerte laut Finanzministerium bis Mitte 2022 im Schnitt 44,3 Tage und damit rund sechs Tage länger als im Vorjahr. Die Durchlaufzeit im gewerblichen und freiberuflichen Bereich erhöhte sich im gleichen Zeitraum durchschnittlich sogar um mehr als zwölf auf 51,9 Tage.
Im laufenden Jahr hat sich die Bearbeitungszeit der Steuererklärungen leicht verkürzt. Laut einer Statistik von 14 Ländern belegte Brandenburg im Arbeitnehmerbereich mit einer Bearbeitungsdauer von 43,2 Tagen zum 30. Juni nur noch den sechsten Rang. Im gewerblichen/freiberuflichen Bereich landete das Bundesland mit 53,2 Tagen im Bundesvergleich allerdings auf Rang 14.
Nach den Angaben des Ministeriums nahmen die Steuerfälle von 2020 zu 2021 um 11,2 Prozent zu. Bundesweit betrug das Plus im Schnitt nur 10,08 Prozent. Im Jahresvergleich 2021 zu 2022 lag der Anstieg in Brandenburg bei 4,07 Prozent, im Bund nur bei 1,34 Prozent.
Weitere Gründe für längere Bearbeitungszeiten seien eine interne Neustrukturierung – aber auch fehlendes Personal. Das Ministerium räumt Versäumnisse in der Laufbahnausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes der Finanz- und Steuerverwaltung ein. Ein hoher Stellenanteil sei unbesetzt gewesen. Zudem sei in Brandenburg von 2006 bis 2009 kein Nachwuchs ausgebildet worden und danach nur auf niedrigem Niveau. Erst seit 2020 sei die Laufbahnausbildung erheblich verstärkt worden, hieß es. Im vergangenen Jahr habe Brandenburg insgesamt 225 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, in diesem Jahr sogar 243.