Landtag - Landtag trauert um Opfer des Anschlags von Hanau
Am Dienstag haben Abgeordnete des hessischen Landtags erneut der Opfer des rassistischen Übergriffs in Hanau gedacht. Der CDU-Abgeordnete Michael Ruhl betonte zu Beginn der Debatte über den Abschlussbericht der Untersuchungskommission zu rassistischen Übergriffen, dass die Getöteten nicht vergessen werden. Ruhl drückte den Familien der Opfer sein Beileid aus und bedauerte das Versäumnis des Staates, die Opfer zu schützen.
Ruhl sagte in Wiesbaden, dass der Abschlussbericht, abgesehen von kleineren Ad-hoc-Abstimmungen, die Unterstützung einer überwältigenden Mehrheit der Ausschussmitglieder haben werde. Am 19. Februar 2020 erschoss ein deutscher Mörder in Hanau neun junge Menschen aus rassistischen Motiven. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst.
Rule sagte, eine strafrechtliche Untersuchung der schrecklichen Tat sei unmöglich, da der Täter tot sei. Die Sicherheitsbehörden erkennen nicht, wie gefährlich die Täter sind, und sind daher nicht in der Lage, die Straftat zu verhindern. Rückblickend lässt sich jedoch sagen, dass die Kommunikation mit den Angehörigen besser hätte sein können. Dem Abschlussbericht zufolge war einer der Notausgänge am Tatort verschlossen. Auch die Organisation der Notrufe könne verbessert werden, sagte Ruhl.
Nachdem im Zentrum von Hanau die ersten Schüsse fielen, verfolgte ein 22-jähriger Mann den Täter in seinem Auto, versuchte ihn anzuhalten und rief mehrmals vergeblich die Notrufnummer 110 an. Kurz darauf wurde er von einem Attentäter in seinem Auto erschossen.
„Niemand hat die politische Verantwortung übernommen. Es gab keine Konsequenzen“, kritisierte die Initiative „19. Februar“, die Überlebende und Betroffene zusammenbrachte. Die Untersuchungskommission hatte die Gelegenheit zu einer ernsthaften Untersuchung, nutzte sie jedoch nicht es diese Gelegenheit. „Stattdessen haben wir fast zwei Jahre parteipolitisches Drama erlebt, das nun enttäuschend mit einer nichtssagenden Berichterstattung endet“, hieß es in der Initiative.
Heike Hofmann, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, der Untersuchungsausschuss sei in wichtigen Punkten weiterhin uneinig. Die SPD-Fraktion bereitete deshalb eine Sonderabstimmung vor. Auch Versäumnisse und Verbindlichkeiten, etwa die Unfähigkeit, Notrufnummern anzurufen, müssen als solche aufgeführt werden. Die Polizei zeigte während des Einsatzes mangelnde Sensibilität gegenüber den Angehörigen der Opfer. Dies führte dazu, dass einige von ihnen das Gefühl hatten, als Täter behandelt zu werden.
Jörg-Uwe Hahn von der FDP-Bundestagsfraktion ist grundsätzlich zufrieden: „Das Geschehen in der Tatnacht kann aufgearbeitet und Fehler identifiziert werden.“ Die Notrufinfrastruktur der Polizeiwache war bereits in den Jahren vor dem Anschlag unzureichend. „Während unklar ist, ob wirksame Notrufe in der Tatnacht Leben gerettet hätten, ist diese Situation nicht tolerierbar“, erklärte Hahn.
Die Grünen-Abgeordnete Vanessa Gronemann sagte: „Wir glauben, dass zusätzliche Maßnahmen der zuständigen Behörden die Tat erschweren oder den Tatverlauf verändern könnten.“ Bei einem angemessenen Umgang mit den Angehörigen des Opfers könnten zusätzliche Traumata und weitere Zweifel an der Funktionsweise entstehen staatlicher Institutionen vermieden werden können.“ Darüber hinaus ist es für den Täter schwieriger, an eine Waffe zu gelangen, wenn er keinen Waffenschein besitzt.
Elisabeth Kula, Vorsitzende der Linksfraktion, sagte, es sei bedauerlich, dass der mehrheitlich angenommene Abschlussbericht nicht den Anforderungen der Bildungsarbeit des Ausschusses entspreche. In dem Bericht wurde außer Acht gelassen, dass der Täter bereits Ende 2019 in einem der Staatsanwaltschaft vorgelegten Bericht auf seine Gefährlichkeit hingewiesen hatte. „Hier sollte es eine Kontrolle des Waffenbesitzes geben“, sagte Kula.
Initiative vom 19. Februar
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Quelle: www.stern.de