Landgericht lässt Anklage gegen ehemaligen KSK-Kommandeur zu
Das Landgericht Tübingen hat die Anklage gegen den ehemaligen KSK-Kommandeur Brigadegeneral Markus Kreitmaier nach dem Munitionsskandal des Kommandos Spezialkräfte (KSK) genehmigt. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch, ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Der Eingriff wird jedoch frühestens im neuen Jahr stattfinden.
Die Staatsanwaltschaft warf Kreitmeier mangelnde Kooperation im Strafverfahren vor (§ 40 Wehrstrafgesetzbuch). Die Staatsanwälte sagten, dies stelle eine Straftat der Rechtsbeugung dar. Als Hintergrund nannte die Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur 2019 ein gravierender Mangel im Munitionslager des KSK in Kalw festgestellt worden sei. Der Wert der fehlenden Munition beträgt etwa 28.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Brigadegeneral habe Kenntnis von dem Inventarbericht gehabt. Kreitmeier entschied daraufhin, dass die Soldaten die Munition anonym und ungestraft zurückgeben könnten. Es wurde mehr Munition ausgegeben als angegeben.
Der Kern des Vorwurfs besteht darin, dass der damalige KSK-Kommandant damit hätte rechnen müssen, dass zumindest ein Teil der Munition gestohlen würde. Die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 machte eine Strafverfolgung dieser Verbrechen unmöglich.
Die Anwälte von Kreitmaier, Christian Mensching und Bernd Müssig, erklärten am Mittwoch: „Die Vorwürfe gegen General Kreitmaier in der Anklage sind sowohl sachlich als auch juristisch. Es gibt keine Grundlage; die Verteidigung geht davon aus, dass diese Vorwürfe vor Gericht nicht Bestand haben werden.“ Der Vorwurf lautet nicht rechtsgültig.
„Jedoch ist es für die Verteidigung rechtlich nachvollziehbar, dass sich die Strafkammer nach der Vorlage der Anklage beim Amtsgericht durch die Staatsanwaltschaft – entgegen dem derzeitigen System – in der Hauptverhandlung mit diesen Argumenten befassen wollte.“ Argumente könnten gehört werden, hieß es im vorläufigen Verfahren.
Bei der Anklageerhebung im Februar 2022 erklärten Anwälte: „In jedem Fall erfolgt die vorrangige Sammlung von Munitionsteilen und Munition innerhalb des Vereins aus einer Notfallperspektive; es gilt, gemeldete Engpässe aufzuklären und zu verhindern, dass Munition in falsche Hände gerät.“ . Es ging nie darum, ein Verbrechen zu vertuschen.
Kreitmeier hat keine Beweise dafür, dass der Verein eine Straftat begangen hat. Stattdessen gibt es nur vereinzelte Hinweise darauf, dass sich im Verein seit einiger Zeit Buchungs-, Dokumentations- und eventuelle Lagerfehler häufen, die geklärt und korrigiert werden müssen. „Natürlich sollte es einen vollständigen Bericht geben, sobald die Dinge klar sind.“
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.
Quelle: www.dpa.com