Energieminister - Landesregierung plant Beratungsangebot für kommunale Wärmeplanung
Das Land Thüringen will seinen Kommunen Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung bieten. Energieminister Bernhard Stengler (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch, dass nach Gesprächen mit Vertretern der Immobilienwirtschaft und kommunaler Unternehmen eine umfassende Beratung geplant sei. Ob Planung oder Umsetzung von Kommunalwärme: Planung und Finanzierung müssen verlässlich sein – „Wir wollen es nicht dem Markt überlassen, es selbst herauszufinden.“
Stangler führt weiter aus, dass die Anforderungen an die Wärmeplanung insbesondere in kleineren Städten „logistisch überwältigend“ seien. Neben der unzureichenden Personalausstattung gibt es derzeit besondere Themen wie die Unterbringung von Flüchtlingen. Hier sollten die Beratungsangebote auf Landesebene ausgebaut werden. Die Landesenergieagentur (ThEGA) und die Thüringer Energie AG (TEAG) sowie Stadtwerke können Beratungsleistungen erbringen. Das Land führt auf Bundesebene Aktivitäten zur Finanzierung des Bereichs Wärmeplanung und Umsetzung nachhaltiger Wärmekonzepte durch. Die Frage der Garantien spielt sich auf nationaler Ebene ab.
Kleine Gemeinschaften sollten nicht zu lange warten
Nach dem Wärmeplanungsgesetz sollen Großstädte bis Mitte 2026 und die übrigen Städte bis Mitte 2028 Wärmepläne vorlegen. Mit diesen Plänen sollen Bürger künftig erfahren können, ob ihre Straßen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob das Stromnetz für Wärmepumpen ausgebaut wird. In Thüringen mussten zunächst nur Erfurt und Jena Pläne einreichen. Stangler sagte, Großstädte könnten dies alleine schaffen. Doch gerade kleinere Städte und Gemeinden sollten nicht zu lange warten.
Dieses Thema ist eng mit dem Wärmegesetz verbunden, das durch den schrittweisen Ersatz von Öl- und Gasheizungen das Heizen klimafreundlicher machen will. Im Wesentlichen sieht es vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage künftig zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Der Gesetzentwurf soll Anfang 2024 in Kraft treten, gilt aber zunächst nur für Neuentwicklungen. Bei bestehenden Gebäuden sollte die kommunale Wärmeplanung ausschlaggebend sein und der Eigentümer sollte entscheiden, was entsprechend zu tun ist.
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Quelle: www.stern.de