Finanzen - Landesregierung genehmigt Nachtragshaushalt 2023
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag den Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2023 beschlossen. Das Büro des Premierministers gab nach einer Kabinettssitzung bekannt, dass dieser Schritt darauf abziele, die Finanzierung des speziellen COVID-19-Fonds sicherzustellen. In diesem Jahr geht es um 150 Millionen Euro, die über Kredite im Rahmen der Ausnahmeregelungen zur Schuldenbremse finanziert werden sollen.
Der Landtag wird die Änderung voraussichtlich nächste Woche verabschieden. Finanzminister Michael Richter (CDU) erklärte, dass verschiedene Maßnahmen weiter umgesetzt werden könnten. Die Gesamtverschuldung des Landes erhöhte sich nicht.
Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Koalition Schwarz-Rot-Gelb auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und schafft eine neue Rechtsgrundlage für den Sonderfonds. Die Mittel für diese Maßnahmen werden nun nicht mehr für den gesamten Zeitraum, sondern jedes Jahr als Kredite aufgenommen. Dabei sollte der Landtag den Ausnahmezustand ausrufen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem Sondervermögen im Dezember 2021 zugestimmt. Ziel ist es, die Folgen der Pandemie über mehrere Jahre abzumildern. Der Plan hat ein Volumen von 1,997 Milliarden Euro und umfasst rund 60 Maßnahmen. Dazu gehören Investitionen in Kliniken und Digitalisierung.
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Quelle: www.stern.de