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Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Junge Alternative ist ein Verdachtsfall

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) in Nordrhein-Westfalen als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft. Innenminister Herbert Ruhr (CDU) sagte am Dienstag: "Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Junge Alternative...

Ein Blick auf das Emblem der Partei auf dem Bundesparteitag der AfD. Foto..aussiedlerbote.de
Ein Blick auf das Emblem der Partei auf dem Bundesparteitag der AfD. Foto..aussiedlerbote.de

Extremismus - Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Junge Alternative ist ein Verdachtsfall

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) in Nordrhein-Westfalen als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft. Innenminister Herbert Ruhr (CDU) sagte am Dienstag: "Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Junge Alternative nicht an die Regeln der Demokratie hält, sondern ihre eigenen rechtsextremen Regeln bevorzugt." Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz (CDU) werde die Junge Alternative deshalb ab sofort beobachten.

In den letzten Jahren hätten bei der Jungen Alternative in NRW rechtsextreme Positionen dominiert, so Rael. "Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den vielen Akteuren der neuen rechtsextremen Bewegung." Die junge Partei Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen wirbt in den sozialen Medien für die "Einheitsbewegung" und ihre Nachfolgeorganisationen. Darüber hinaus sind auch in der nordrhein-westfälischen JA Personen mit rechtsextremen Biografien aktiv.

Der Innenminister führte weiter aus, dass der Landesverband der Jungen Alternativen in Nordrhein-Westfalen seit 2019 ideologisch auf die politische Linie des JA-Bundesverbandes ausgerichtet ist. Sie ist geprägt von einem "nationalen Menschenbild und Fremdenfeindlichkeit". Auch die JA NRW vertritt eine Position, die gegen die Garantien der Menschenwürde verstößt.

In Verdachtsfällen liegen "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliches Verhalten vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und nachrichtendienstliche Mittel unter strengen Auflagen einsetzen, etwa durch Beobachtung oder Anwerbung von Informanten.

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Quelle: www.stern.de

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