Arbeit - Laden Sie Ihr Privatauto an einer Firmensteckdose auf: Ablauf
Ein Mitarbeiter in Düsseldorf musste um seinen Job kämpfen, weil er sein Privatauto an einer Firmenfiliale auflud. Deshalb entließ ihn sein Arbeitgeber fristlos. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf teilte mit, dass der Fall am kommenden Dienstag (14.00 Uhr) verhandelt werde.
Der Kläger arbeitete oft bis spät in die Nacht im Hotel. Sein Hybridauto lädt er an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminarflügels auf, obwohl interne Vorschriften das Laden von Elektromotorbatterien aus Sicherheitsgründen verbieten.
Der Kläger behauptete, er habe sein Auto nur wenige Minuten lang aufgeladen, weil die Leistung seiner Autobatterie an diesem Tag unerwartet nachgelassen habe. Er wollte nur sicherstellen, dass er nach Hause kommt.
Das Unternehmen ermöglicht den Mitarbeitern außerdem das Aufladen von Telefonen, Tablets, E-Bikes, E-Scootern, Bluetooth-Lautsprechern oder Ventilatoren.
Der Arbeitgeber behauptete, dass die Klägerin ihr Auto nicht nur an dem fraglichen Tag zum Laden genutzt habe, sondern es auch etwa zehnmal aufgeladen habe. Am 12. Januar 2022 lud er sein Auto mindestens 20 Minuten lang auf und stahl dabei Strom im Wert von 40 Cent.
Obwohl der finanzielle Schaden gering war, war der Vertrauensverlust gravierend. Die angebliche betriebliche Toleranz des Klägers für das Laden privater Geräte besteht nicht.
Erstens gewinnt immer noch die Rezeptionistin. Der Kläger hat sein Auto fünf- bis sechsmal aufgeladen. Dies ist faktisch ein Grund für eine fristlose Kündigung. In diesem speziellen Fall reicht jedoch eine Warnung aus.
Lesen Sie auch:
- Wind und Sonne: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden
- Ampel ausstecken: Keine Förderung mehr für Elektroautos
- Die EU will die Preisobergrenze für russische Ölexporte verschärfen
- Haushaltskrise: Steigende Strompreise drohen
Quelle: www.stern.de