KV schließt Bereitschaftspraxis
Sieben Bereitschaftskliniken in Rheinland-Pfalz werden nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Sozialversicherungspflichten von Bäderärzten Anfang nächsten Jahres schließen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) teilte am Freitag in Mainz mit, dass Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Grolstein, Ingelheim und Landstuhl dies getan hätten. Der KV-Kongress hat am Mittwoch beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 die Regelungen zum Sanitätsdienst angepasst werden müssen.
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hohe (SPD) zeigte sich empört. Er sagte: „Dieses Schulschwänzenverhalten der KV ist unverständlich und geht zu Lasten der Patienten.“ Auch Krankenhäuser und Notaufnahmen hätten Einbußen erlitten und müssten kompensieren. Aufgabe der KV ist die Sicherstellung der ärztlichen Bereitschaftsdienstleistung; sie ist verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherte auch außerhalb der Kliniköffnungszeiten zu betreuen. Er wird den KV-Vorstand schnellstmöglich ins Ministerium einbestellen. Hoch kritisierte: „KV kann es anderen nicht vorwerfen, dass er seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.“
Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober. Die Kommission entschied, dass Zahnärzte in Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig sein müssen, wenn sie als sogenannte Poolärzte Notfallleistungen der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen. Die KV kündigte zunächst eine Prüfung der Folgen in Rheinland-Pfalz an. Das Urteil des Richters werde erhebliche Auswirkungen auf den Sanitätsdienst (äBD) des Landes haben, teilte das Unternehmen am Freitag in einer Erklärung mit. Dadurch wird ab Januar 2024 auch die Arbeitszeit des äBD reduziert.
Nach Angaben der KV nehmen in Rheinland-Pfalz neben den bestehenden Ärzten derzeit 427 Badeärzte am ärztlichen Bereitschaftsdienst teil. Kollege. Diese decken rund 60 % der Leistungen während der Dienstzeit ab und müssen nun Sozialbeiträge zahlen – ebenfalls rückwirkend für vier Jahre. Vor diesem Hintergrund forderte die KV die „politisch Verantwortlichen“ auf, eine Ausnahmeregelung mit Rückwirkung vorzuschlagen.
Das Gesundheitsministerium gab bekannt, dass nur etwa zehn Prozent dieser diensthabenden Ärzte erstmals von der Sozialversicherungspflicht betroffen sind – eine Pflicht, die übrigens für jeden Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Mit seinem Urteil hat das Gericht den Scheinselbständigkeitspraktiken einiger Schwimmbadärzte ein Ende gesetzt. Die KV muss dafür sorgen, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Laut einer Stellungnahme sagte Hoch: „Dies nun zum Anlass zu nehmen, bei der Bereitstellung von Bereitschaftsdiensten keine Sicherheitsaufgaben wahrnehmen zu wollen, ist ein reines Ausredenargument und keine willkürliche Erklärung.“
Lesen Sie auch:
Quelle: www.dpa.com