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Kruzifix an die Erben jüdischer Kunstsammler zurückgegeben

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Gilbert Lupfer (l), Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, übergibt ein Kruzifix aus Bronze aus dem 13. Jahrhundert an die Rechtsanwältin Imke Gielen..aussiedlerbote.de

Kruzifix an die Erben jüdischer Kunstsammler zurückgegeben

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutschäden hat während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmte Kreuze an die Nachkommen eines jüdischen Kunstsammlers übergeben. Bei der Übergabezeremonie am Dienstag in Magdeburg erklärte Vorstandsmitglied Gilbert Lupfer, dass ein anonymer Absender die nur 20 Zentimeter hohe Bronzestatue Ende August per Post an die Stiftung geschickt habe. Das Anwesen gehörte einst dem deutsch-jüdischen Unternehmer Ottmar Strauss (1878-1941). Imke Gielen, Anwältin der Strauss-Erben, nahm das Kunstwerk am Dienstag im Namen ihrer in den USA lebenden Mandanten entgegen.

Das Zentrum sagte, Strauss sei ein erfolgreicher Unternehmer aus Köln, ebenso wie sein Besitzer. Eine große Sammlung von Antiquitäten – insbesondere mittelalterlicher religiöser Kunst. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1936 musste er wegen der Verfolgung als Jude aus Deutschland emigrieren. Um seine Flucht und die auferlegten Steuern, etwa die sogenannte Kaiserliche Flugsteuer, zu finanzieren, verkaufte er seine Sammlung – darunter auch das nun wieder aufgetauchte Kreuz.

Es wird wieder deutlich, dass Lupfer erklärt, dass die Lost Art Database von zentraler Bedeutung sei, um „den NS-Kunstraub zumindest in Einzelfällen wiedergutzumachen“. Die Christusstatue steht seit 2006 auf der Liste der gesuchten Kunstwerke. Gesucht werden außerdem rund 2.000 weitere Objekte aus der Strauss-Sammlung. Mehr als 50 wurden zurückgegeben.

Seit 2015 ist das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg zentraler Ansprechpartner für Fragen der illegalen Beschlagnahmung von Kulturgut in Deutschland. Ziel der Lost Art Database ist es, Kulturgüter zu dokumentieren, die insbesondere im Nationalsozialismus jüdischen Eigentümern entzogen wurden oder deren Verlust nicht ausgeschlossen werden kann. Der ehemalige Eigentümer bzw. seine Erben sollten mit den jetzigen Eigentümern zusammenkommen und diese dabei unterstützen, eine faire Lösung über den Verbleib des Werkes zu finden.

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Quelle: www.dpa.com

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