Krupa kritisiert Bezahlkarten für Flüchtlinge
Mirjam Kruppa, Thüringens Einwanderungsbeauftragte, verurteilte die Einführung von Bezahlkarten für einige Flüchtlinge in zwei Thüringer Regionen. „Diese Form der Zahlungskarte erniedrigt die Menschen und schränkt ihre Möglichkeiten, ihr Leben zu leben, erheblich und ungerechtfertigt ein“, sagte Crump laut einer Erklärung vom Freitag.
In den Regionen Eichsfeld und Greiz wurden am Freitag für einige Flüchtlinge offiziell sogenannte Bezahlkarten eingeführt. Die Betroffenen erhalten jeden Monat einen geringeren Bargeldbetrag als zuvor, verfügen aber auch über einen begrenzten Betrag auf ihren Zahlungskarten. Allerdings können diese Karten nur innerhalb der Zone verwendet werden.
Der Landkreis Greiz begründete diesen Schritt mit der Hoffnung, dadurch den Verwaltungsaufwand zu senken. Außerdem sei es nicht möglich, mit Zahlungskarten Bargeld abzuheben oder Überweisungen zu tätigen, auch nicht im Ausland.
Kruppa: So überzeugt man Menschen, das Land zu verlassen
Krupa stellte die Absichten der Bezirke in Frage. Ihrer Meinung nach ist das System nicht darauf ausgelegt, Bürokratie abzubauen: „Im Gegenteil scheint es das Ziel zu sein, den Betroffenen das Leben so schwer wie möglich zu machen, um sie zur Ausreise zu bewegen.“
Eichsfeld-Kreishauptmann Werner Hennig (CDU) sagte jedoch gegenüber der Thüringer Allgemeinen Zeitung (Freitag), er glaube nicht, dass bei der Umstellung von Bargeld auf Zahlkarten eine Diskriminierung vorliege. „Der Gesetzgeber hat dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen“, zitierte ihn die Zeitung.
Nationaler einheitlicher Standard für Zahlungskarten
Anfang November einigten sich Bund und Länder darauf, dass Asylbewerber in Deutschland künftig zumindest einen Teil ihrer Leistungen per Zahlungskarte erhalten sollen. Bis Ende Januar sollen Vorschläge für nationale Mindeststandards erarbeitet werden. Der Grund für diesen Schritt liegt darin, dass Schutzsuchende keine Möglichkeit haben werden, staatliche deutsche Gelder an Verwandte und Freunde in ihrem Herkunftsland zu überweisen.
Krupa kritisierte die Idee nun scharf: „Warum sollte ein junger Afghane verurteilt werden, wenn er so sparsam wie möglich lebt, um einen Teil der mageren Sozialleistungen, die er erhält, an seine Frau und seine Kinder weiterzuleiten, damit diese überleben können?“
Flüchtlinge in Greiz und Eichsfeld haben rund 160 Bezahlkarten
Nach Angaben eines Mitarbeiters in der Pressestelle des Landratsamts erhalten derzeit etwa 135 Menschen in Eichsfield die Bezahlkarte. In der Region Greitz sollen es nach Angaben der Regionalstelle zunächst etwa 30 sein. Bis Anfang nächsten Jahres sollen alle 750 derzeit leistungsberechtigten Asylbewerber in der Region Greiz solche Karten erhalten haben.
Asylbewerber und Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt, aber nicht abgeschoben wurde, können in Deutschland bestimmte Sozialleistungen erhalten, wenn dies zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erforderlich ist. Gleichzeitig ist der Zugang von Flüchtlingen zum deutschen Arbeitsmarkt streng geregelt. Gerade in der ersten Phase ihres Aufenthaltes in Deutschland dürfen die meisten Menschen grundsätzlich überhaupt nicht arbeiten.
Quelle: www.dpa.com