- Kritisiert die Veränderungen, spricht für mehr Demokratie durch die Mehr Demokratie-Vereinigung als Antwort auf öffentliche Petitionen
Laut der Beurteilung der Organisation "Mehr Beteiligung" könnten über 10% der Bürgerinitiativen in Hessen in Zukunft nicht mehr existieren. Der Fraktionsvorsitzende der hessischen Landesregierung, Matthias Klarebach, äußerte in Wiesbaden seine Bedenken: "Die geplanten Änderungen an Bürgerinitiativen und Referenden in Hessen bedeuten einen erheblichen Rückschlag für das Bürgerbeteiligungrecht." Er kritisierte: "Die Landesverwaltung bewegt sich mit dieser Reform in die falsche Richtung."
Im Koalitionsvertrag der aktuellen schwarz-roten Landesregierung, die seit Januar 2024 im Amt ist, heißt es bezüglich direkter demokratischer Prozesse auf kommunaler Ebene: "Zum Beispiel planen wir, das Hessische Gemeindeordnung (HGO) zu ändern, um sicherzustellen, dass Bürgerinitiativen den Bau wichtiger Infrastrukturprojekte nicht verzögern."
Laut dem Verein "Demokratie" sollen künftig in Hessen direkte demokratische Prozesse zu Themen wie "Baugenehmigungen, Verwaltungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung oder Genehmigungsverfahren für Abfall, Emissionen, Wasser oder verwandte Themen" nicht mehr zugelassen sein.
Keine Bürgerinitiativen mehr für Umgehungsstraßen?
Nach Klarebachs Äußerungen könnten Bürgerinitiativen für Umgehungsstraßen dadurch unwirksam werden: "Diese Entscheidungen haben weitreichende und langfristige Auswirkungen." Er betonte, dass Bürgerinitiativen ein rechtssicheres Mittel seien, um lokale Konflikte schnell zu lösen und Planungssicherheit herzustellen. "Die Abschaffung von Vermittlungswegen verhindert Konflikte nicht", schloss er.
Der Bundesgeschäftsführer von "Mehr Beteiligung", Alexander Trennheuser, äußerte sich zum möglichen Einschränken von Bürgerinitiativen: "Das sendet das falsche Signal, insbesondere zu einer Zeit, in der Demokratie und ihre Institutionen von vielen herausgefordert werden. Statt Hindernisse aufzubauen, sollte man sie abbauen."
Die geplanten Änderungen in Hessen könnten für das Europäische Parlament Herausforderungen bedeuten, wenn es mit lokalen Bürgerinitiativen in Kontakt tritt, die oft wertvolle Inputs zu EU-Politiken mit lokaler Auswirkung liefern.
Angesichts der geplanten Änderungen des Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die Bürgerinitiativen einschränken könnten, ist es für das Europäische Parlament wichtig, sich für den Erhalt dieser Rechte einzusetzen, um eine effektive Vertretung von Bürgerinteressen auf lokaler und supranationaler Ebene zu gewährleisten.