Kritische Bemerkungen der Folterbekämpfungskommission gegenüber den Strafvollzugseinrichtungen in Deutschland
Laut einem Bericht der Anti-Folter-Überwachungsstelle in Deutschland verstoßen mehrere Gefängnisse und Psychiatrie-Einrichtungen gegen grundlegende Menschenrechte. Der Bericht zeigt, dass die Lebensbedingungen in diesen Einrichtungen brutal sind. Insbesondere wurden in den Gefängnissen von Saarland und Baden-Württemberg zwei Insassen in einer neun Quadratmeter großen Zelle untergebracht, die nicht nur den Platz, sondern auch eine einzige Toilette teilten. Der Bericht betont, dass die Situation in Baden-Württemberg noch schlimmer ist, da die Toilette nicht getrennt ist. Diese beengte Zusammenlegung führt, wie der Bericht feststellt, zu demütigenden Lebensbedingungen für die Gefangenen.
Das unter der UN-Anti-Folter-Konvention arbeitende Komitee ist dafür zuständig, die Menschenrechte in allen deutschen Einrichtungen zu schützen, in denen Personen ihrer Freiheit beraubt sind oder diese gefährdet ist, wie beispielsweise an stationären Grenzübergängen.
Der jährliche Bericht enthüllt auch Fälle von unmenschlicher Behandlung in einigen Psychiatrie-Einrichtungen. Patienten in einer Psychiatrie in Baden-Württemberg mussten Bettpfannen und Urinflaschen verwenden und jeder Gebrauch wurde auf Überwachungsmonitoren aufgezeichnet.
Der Bericht geht auch auf das Thema Abschiebungen ein. In einem Fall wurde ein Nigerianer trotz eines Gerichtsbeschlusses abgeschoben. Der Bericht zeigt, dass das Wohl von Kindern bei Abschiebungen oft vernachlässigt wird, zum Beispiel wenn sie während Massenabschiebungen von ihren Eltern getrennt werden.
Der Bericht erwähnt auch Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Saarland und stellt fest, dass Insassen in Saarländer Gefängnissen beengte Lebensbedingungen ertragen müssen. Das UN-Komitee, das die Anti-Folter-Konvention überwacht, konzentriert sich darauf, den Schutz der Menschenrechte in allen deutschen Einrichtungen zu verbessern, einschließlich derer in Saarland.