Kreisfreie Städte verklagen Nordrhein-Westfalen wegen Finanzgesetzen
Acht kreisfreie Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben erneut Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das gab das Gericht am Montag in Münster bekannt. Nachdem sie eine Klage gegen das Kommunalfinanzierungsgesetz 2022 (GFG) eingereicht haben, gehen nun auch Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal gegen den Kommunalfinanzierungsgesetzentwurf 2023 vor. Sie beschwerten sich im Namen aller kreisfreien Kommunen über die Ungleichbehandlung im bundesweiten kommunalen Steuerparitätssystem. Es ist unklar, wann die Beschwerde verhandelt wird.
Beim Einreichen der ersten Beschwerde im vergangenen Jahr beklagte der nordrhein-westfälische Städtetag, dass der Gesetzgeber im GFG 2022 erstmals eine Unterscheidung zwischen kreisfreien Kommunen und regionalen Kommunen getroffen habe, obwohl die Aufgabenschwerpunkte darin lagen einheitlich ermittelt. Bei der Bestimmung der Steuerfähigkeit bestehen Unterschiede. Nach Angaben des Städtebundes wird dies zu einer Umverteilung von 110 Millionen Euro von kreisfreien Städten auf Kommunen in ihren jeweiligen Regionen führen.
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Quelle: www.dpa.com