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Krankenwagen sollen ohne Sanitäter weiterfahren können

Der niedersächsische Landtag könnte nächste Woche einen ungewöhnlichen Schritt unternehmen: Sein Innenausschuss empfiehlt dem Gesetzgeber, einen Vorschlag der oppositionellen CDU anzunehmen. Ziel ist die Sicherstellung der Notfallversorgung durch Rettungswagen.

Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes fährt in den Evakuierungsbereich ein. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes fährt in den Evakuierungsbereich ein. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Krankenwagen sollen ohne Sanitäter weiterfahren können

Da es zu wenig Notfallsanitäter gibt, sollen in den nächsten Jahren auch die niedersächsischen Krankenwagen mit Rettungssanitätern ausgestattet werden. Die CDU warnte, dass ohne diese Maßnahme ab Januar alle Krankenwagen nicht mehr einsatzbereit wären, da die geltende Ausnahmegenehmigung Ende Dezember auslaufe. Der Innenausschuss hat dem Landtag nun empfohlen, den entsprechenden CDU-Gesetzentwurf nächste Woche zu verabschieden und die Frist bis Ende 2026 zu verlängern.

„Angesichts des Mangels an Notfallsanitätern müssen wir pragmatische Lösungen finden, um den Menschen in Niedersachsen eine bestmögliche Notfallversorgung zu ermöglichen“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Ley Höhner.

Die Empfehlungen des Ausschusses sind politisch bemerkenswert: Wenn der Landtag den CDU-Vorschlag annimmt, wäre es nach Angaben der Fraktionen der erste Oppositionsentwurf, der in dieser Wahlperiode im Parlament durchkommt. „Ich freue mich, dass die rot-grüne Koalition offenbar zur Besinnung gekommen ist und die Notwendigkeit des CDU-Fraktionsgesetzes erkannt hat“, sagte Lechner.

Das Innenministerium, die Aufsichtsbehörde für 50 kommunale Rettungsdienstleister, teilte mit, dass es keine Informationen von Anbietern erhalten habe, die darauf hindeuteten, dass Krankenwagen ohne Verlängerung der Ausnahmeregelung nicht eingesetzt werden dürften. Das Ministerium stellte außerdem fest, dass seit 2014 fast 5.800 Zertifikate für Notfallsanitäter ausgestellt wurden. Allerdings liegen keine Daten darüber vor, wie viele dieser Absolventen in Niedersachsen tätig sind.

Repräsentantenhaus Beschlussempfehlung zum Niedersächsischen Notdienstgesetz

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Quelle: www.stern.de

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