Staatsanwaltschaft und Verteidiger haben im Zusammenhang mit dem Regensburger Korruptionsskandal wegen Verstoßes gegen Parteiengesetze und Vorteilsgewährung an Bauunternehmer eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe gefordert. Hintergrund war unter anderem die Spende des damaligen Bürgermeisterkandidaten Joachim Wolbergs an den SPD-Ortsverband im Kommunalwahlkampf 2014. Auch der ehemalige Geschäftsführer des Bauunternehmens wurde angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert auch Bewährung und eine Geldstrafe gegen ihn.
Im Berufungsverfahren vor dem 1. Landgericht München hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro gegen den Angeklagten Volker Tretzel beantragt. Ein Jahr, fünf Monate auf Bewährung und 1,2 Millionen Euro hält der 80-jährige Verteidiger für angemessen. Am Nachmittag wird ein Urteil erwartet.
Beide Seiten verwiesen auf das Eingeständnis des Angeklagten, er habe angesichts seiner Spende “ein gewisses Wohlwollen” vom künftigen Bürgermeister erwartet. Er ließ Mitarbeiter Spenden stückchenweise überweisen und sich dann erstatten lassen, damit er und sein Unternehmen nicht als Spender in der Öffentlichkeit auftraten. Berücksichtigt werden mussten laut Verteidigern unter anderem die lange Verfahrensdauer und zahlreiche Fehler der Ermittler – etwa das Abhören intimster Gespräche.
Im November 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig einen Teil des vorläufigen Urteils des Landgerichts Regensburg aus dem Jahr 2019 aufgehoben und an die Wirtschaftsstrafkammer des 1. Landgerichts München überwiesen.
2019 wurde Wolbergs in zwei Fällen von Ausbeutung verurteilt und freigesprochen. Das Bundesgericht hob die Entscheidung teilweise auf und fand sie zu milde. Es wird auch vor dem Landgericht München 1 neu verhandelt. Dieses Datum steht noch nicht fest.