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Köping: Kein Korruptionsskandal im Sozialministerium

Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat Vorwürfe wegen ihrer Wohnraumfinanzierungspraktiken erneut zurückgewiesen. „Das Sozialministerium hatte in der Vergangenheit keine Korruptionsprobleme. Aber das Verwaltungsverhalten war nicht korrekt“, sagte sie am Mittwoch im Landtag. Die...

Petra Köpping (SPD), Sozialministerin des Landes Sachsen. Foto.aussiedlerbote.de
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin des Landes Sachsen. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Köping: Kein Korruptionsskandal im Sozialministerium

Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat Vorwürfe gegen die Wohnungsbaufinanzierungspraxis erneut zurückgewiesen. „Das Sozialministerium hatte in der Vergangenheit keine Korruptionsprobleme. Aber das Verwaltungsverhalten war nicht korrekt“, sagte sie am Mittwoch im Landtag. Die Verantwortung übernahm der frühere Außenminister Sebastian Vogel. „Daraus haben wir Konsequenzen gezogen und den Finanzierungsprozess völlig neu organisiert.“ Der Fehler wurde erkannt und behoben. Nachdem die Vorwürfe ans Licht kamen, musste Vogel in den Ruhestand gehen.

In der vergangenen Woche kritisierte der Sächsische Rechnungshof in einem Sondergutachten die Umsetzung der Flüchtlingsintegrationsfinanzierungsrichtlinie und stellte fest, dass die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Ministeriums ein „sehr gravierendes Ausmaß“ erreicht habe. Hinweise auf ein persönliches Fehlverhalten Köppings konnten nicht gefunden werden. Dem Bericht zufolge enthielten jedoch fast alle der mehr als 100 untersuchten Verfahrensdokumente erhebliche Mängel. Es wurde eine vorläufige Überprüfung der Finanzierung von 2016 bis 2019 durchgeführt.

Die Alternative für Deutschland nahm den Bericht des Rechnungshofs zum Anlass für eine erneute Debatte über den Fall im Landtag. Der AfD-Abgeordnete André Barth sagte, das Sozialministerium stehe im Verdacht der politischen Einflussnahme. Vertreter anderer Parteien warfen der AfD vor, den Skandal verursacht zu haben. Coppin rät jedem, sich eine eigene Meinung zu bilden. „Der Bericht des Rechnungshofes ist öffentlich.“ Die Behörde unterschied sehr klar zwischen verwaltungstechnischen Verfahrensfehlern bei der Umsetzung der Richtlinie und verfahrensexternen Einflüssen. Der Fehler wurde quittiert und behoben.

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Quelle: www.stern.de

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