- Kontroverse um eine Neonazi-Versammlung - Kommunalverwaltung erwirbt Grundstücke
Stadtrat von Regnitzlosau besitzt nun ehemaligen Neonazi-Treffpunkt im Oberfranken
Die Gemeinde Regnitzlosau im Landkreis Oberprex, Teil von Oberfranken, hat das Grundstück erworben, das zuvor als Treffpunkt für Neonazis genutzt wurde und damit ein langwieriges Streitgeschehen beendet.
Zweiter Bürgermeister Fritz Pabel (CSU) erklärte, dass die Stadt verhindern möchte, dass das Grundstück in Zukunft erneut als Plattform für rechtsextreme Gruppen genutzt wird und dabei den Wünschen der Bewohner Rechnung trägt. Der Erwerb des Grundstücks könnte laut Pabel dazu beitragen, das kontroverse Thema rund um das Grundstück zu beenden.
Pabel verriet nicht den Kaufpreis, gab aber an, dass dieser aufgrund der Vergangenheit des Grundstücks eine finanzielle Belastung für die Stadt darstellen könnte. Dennoch sah der Stadtrat den Erwerb des Grundstücks als wichtig an, um zu verhindern, dass es von extremistischen Gruppen genutzt wird. Die Entscheidung fiel einstimmig im Gemeinderat.
Stadtrat entscheidet über die Zukunft des Grundstücks
Pabel glaubt, dass der schlechte Zustand des Gebäudes einen Abriss rechtfertigt. Der Stadtrat wird nach der Sommerpause im späten September über die Zukunft des Grundstücks diskutieren und entscheiden, wenn das Grundstück vollständig erworben und im Grundbuch eingetragen ist.
Das Haus in Oberprex war jedoch in den Jahren als Treffpunkt für Neonazi-Veranstaltungen bekannt und wurde schließlich vom Freistaat beschlagnahmt. Im Jahr 2014 verlor die rechtsextreme Organisation "Freies Netz Süd" (FNS) ihre rechtliche Anerkennung und das Grundstück wurde eingezogen. Die Mutter des führenden Mitglieds der Organisation klagte gegen die Beschlagnahme und argumentierte, dass sie von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst habe.
Das Bayerische Verwaltungsgericht (VGH) entschied 2016 zugunsten der Mutter. Der Freistaat legte Berufung ein, aber das Bundesverwaltungsgericht bestätigte letztendlich im vergangenen Sommer die Entscheidung des VGH.
Grundstückseigentümer bestritt Kenntnis von Neonazi-Aktivitäten
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Grundstück eingezogen werden kann, wenn ein Dritter direkt die unconstitutionalen Ziele einer Vereinigung unterstützt, indem er ihnen einen Ort zur Verfügung stellt. Eine solche Maßnahme erfordert jedoch, dass der Grundstückseigentümer Kenntnis von der Vereinigung und ihren unconstitutionalen Zielen hat, während die Mutter angab, von der involvement ihres Sohnes in "Freies Netz Süd" nichts gewusst zu haben. Sie gab an, dass sie wenig politische Interesse habe und mainly in Italien lebe. Daher bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Feststellungen des unteren Gerichts.
Der Stadtrat beabsichtigt, zu verhindern, dass die 'BFG' (Abkürzung für "Freies Netz Süd") das erworbene Grundstück in Zukunft nutzt, indem sie seine Vergangenheit als Treffpunkt für Neonazi-Veranstaltungen berücksichtigen. Nach der Sommerpause wird der Stadtrat über das Schicksal des Grundstücks diskutieren und entscheiden, wobei ein Abriss aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes, wie von Zweitem Bürgermeister Fritz Pabel vorgeschlagen, in Betracht gezogen werden könnte.