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Kontrollen zum Schutz der Parks: 300 Verstöße festgestellt

Bei einer Kontrollaktion zum Schutz der Parks in der Hauptstadt haben die Ordnungsämter binnen einer Woche rund 300 Verstöße festgestellt und Bußgelder erhoben. Das teilten die Behörden der Berliner Bezirke am Freitag in einer gemeinsamen Bilanz mit. Es ging unter anderem um Verschmutzungen, Beschädigungen, Lärm, offenes Feuer und das Einhalten der Leinenpflicht. Nicht angeleinte Hunde machten den Abgaben zufolge einen großen Anteil der Verstöße aus. Außerdem führten die Mitarbeiter der Ordnungsämter bei ihren Streifengängen durch die Parks in der vergangenen Woche auch etwa 100 Präventionsgespräche.

Mit der gemeinsamen Aktion aller Bezirke sollten die Besucher für den Schutz der Grünanlagen sensibilisiert werden, hieß es. Für September kündigten die Behörden eine neue Kontrollaktion an – im Bereich Verkehrssicherheit.

Nach dem Berliner Hundegesetz müssen Vierbeiner in öffentlichen Grünanlagen oder Parks an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur auf Flächen, die als Auslaufgebiete gekennzeichnet sind. Nach dem Grünanlagengesetz sind die Besitzer zudem verpflichtet, den Hundekot zu entfernen.

Generell gelten für den Besuch von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eine Reihe von Regeln. Dazu zählt etwa, dass Zigarettenstummel nur in Mülleimern entsorgt werden sollen oder Grillen nur auf bestimmten Flächen erlaubt ist.

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