- Kommende Änderungen der Jagdvorschriften: Überarbeiteter Vorschlag für die Umsetzung
Die erwartete neue Jagdgesetzgebung für Rheinland-Pfalz soll nun erst am 1. April 2026 in Kraft treten, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Eine überarbeitete Version des Gesetzesentwurfs soll am kommenden Montag dem Stadtrat vorgelegt werden, mit dem Ziel, noch dieses Jahr den Kabinett zu erreichen, wie Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) in Mainz mitteilte. Der Stadtrat dient als Berater der Landesregierung in Angelegenheiten, die die lokale Verwaltung erheblich betreffen.
Der überarbeitete Entwurf enthält verschiedene Änderungen. So sieht ein neuer Abschnitt vor, dass die Jagd in einem Bezirk so durchgeführt werden soll, dass sie die funktionalen Zwecke des Waldes, einschließlich seiner nutzbringenden, schützenden und Freizeitaspekte, aufgrund von Wild nicht beeinträchtigt. Außerdem wurden die Regelungen für die Vorgehensweise bei Schäden in einem Waldgebiet angepasst.
Nach der Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs vor dem Stadtrat am kommenden Montag wird er an das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) weitergeleitet, da die Bundesregierung auch eine Rolle bei der Regelung von Jagdgewohnheiten spielt. Im Licht dieser Änderungen ist es wichtig, dass das BMU die Details versteht, wie die Jagd in einer Weise verwaltet wird, die die funktionalen Zwecke der Wälder im Rheinland-Pfalz-Bezirk respektiert, wie es im überarbeiteten Entwurf dargelegt ist.