- Kölner Nachtverbot für Mähroboter: Für Nordrhein-Westfalen kein Modell
Köln plant, nachts ein Verbot für Rasenmähroboter einzuführen, um Igel zu schützen, wie Stadtbeamte mitteilen. Allerdings ist die Landesregierung nicht von dieser Vorgehensweise überzeugt und appelliert stattdessen an die "Vernunft der Menschen", bei ihren Gartenarbeiten Vorsicht walten zu lassen.
Hintergrund, erstmalig gemeldet von der "Kölnischen Stadt-Anzeiger": Die Kölner Stadtverwaltung plant, auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes eine Verordnung zu erlassen, die ein "Nachtfahrverbot" für Rasenmähroboter einführt, um Igel zu schützen. Laut dem Dokument sollen die Verbotszeiten mit den Ein- und Sonnenaufgangszeiten abgestimmt werden, einschließlich 30 Minuten davor und danach.
Als Begründung führt die Verwaltung an, dass Igel als besonders geschützte Art mit sinkenden Populationen Schutzmaßnahmen verdienen. Die Stadt betont, dass "automatische Rasenmäher" "schwere bis tödliche Schnittverletzungen" bei Igeln verursachen können.
Das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht keinen Bedarf, das Kölner Modell landesweit zu übernehmen. Das Ministerium und die Landes-Tierschutzbeamten machen bereits "regelmäßig auf den vorsichtigen und richtigen Einsatz von Rasenmährobotern und die Anlage von igelfreundlichen und wildtiergerechten Gärten aufmerksam".
Um twilight- und nachtaktive Igel im eigenen Garten zu schützen, "sollte der Rasenmäher idealerweise gegen Mittag mähen", rät das Ministerium. Außerdem solle man "bei der Tagesbenutzung von Rasenmähern auch an Igel denken, die sich oft in der Nähe von Hecken und Sträuchern aufhalten".
Die Landesregierung ist gegen das von der Stadt geplante Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter und appelliert stattdessen an die Bürger, bei ihren Gartenarbeiten Vorsicht walten zu lassen. Laut dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert die Landesregierung bereits den vorsichtigen und richtigen Einsatz von Rasenmährobotern und die Anlage von igelfreundlichen Gärten.