- Kliniken: Land darf steigende Betriebskosten nicht tragen
Gesundheitsministerin Heike Werner sieht keine Möglichkeiten für Thüringen, Finanzlücken in den Betriebskosten von Kliniken aus Landesmitteln zu decken. Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Klinikfinanzierung seien die Länder dazu nicht befugt, erklärte die Linken-Politikerin in Erfurt. Die Betriebskosten müssten aus den Einnahmen der Kliniken für durchgeführte Behandlungen gedeckt werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Allerdings habe es seit der Einführung dieses Festpreis-Systems (DRG) eine strukturelle Unterfinanzierung gegeben.
Thüringen wurde dieses Jahr von zwei Klinik-Insolvenzen betroffen - der des bayerisch-thüringischen Konsortiums Regiomed mit Standorten auch in den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen sowie der des Sternbach-Klinikums in Schleiz. Viele Kliniken kämpfen derzeit mit steigenden Betriebskosten durch Inflation und erhöhte Personalkosten. Erst kürzlich hatte das Universitätsklinikum Jena vor einer drohenden Unterfinanzierung gewarnt und die Notwendigkeit finanzieller Landeshilfe angedeutet. Medizische Behandlungen in Kliniken werden von den Krankenkassen auf der Grundlage fester Preise, den sogenannten diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), bezahlt.
Guarantee program for loans on the way
Jedes Jahr verhandeln die Krankenkassen und Kliniken einen landesweiten Durchschnittswert pro Behandlung, der dieses Jahr etwa 4.200 Euro beträgt. Laut Werner ist die Erhöhung dieses Durchschnittswerts gesetzlich begrenzt. "Und das ist der Grund für die schwierige Situation vieler Kliniken", betonte sie. Zusammen mit Brandenburg ist Thüringen das einzige Bundesland, das ein Garantieprogramm zur Absicherung von Klinikdarlehen eingeleitet hat. Die entsprechende Richtlinie wird derzeit im Kabinett abgestimmt, und die Landesregierung wartet auf eine ergänzende bundesrechtliche Regelung zu solchen Hilfen.
Die Oppositionspartei CDU hat die rot-rot-grüne Landesregierung während des Landtagswahlkampfs beschuldigt, die Kliniken zu vernachlässigen und nicht ausreichend Unterstützung für notwendige Investitionen zu leisten. Investitionen, zum Beispiel in Baumaßnahmen oder den Erwerb von Medizintechnik, sind Verantwortung der Länder. Werner wies dies erneut zurück. "Insolvenzen entstehen nicht durch unzureichende Investitionskosten, sondern durch persistierend unterfinanzierte Betriebskosten." Inoltre, hat Rot-Rot-Grün die Mittel für Krankenhausinvestitionen erhöht, die unter der vorherigen von der CDU geführten Regierung seit 2012 auf 50 Millionen Euro pro Jahr eingefroren waren, auf 75 Millionen Euro.
Der Landtagswahlkampf sollte die finanziellen Probleme der Kliniken aufgreifen, da die Thüringer Kliniken mit steigenden Betriebskosten und Insolvenzen zu kämpfen haben. Trotz Initiativen wie dem Garantieprogramm für Klinikdarlehen ist eine substantielle Unterstützung erforderlich, um unterfinanzierte Betriebskosten zu decken und zukünftige Insolvenzen zu verhindern.