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Klimaurteil: Es wurde keine Revisionsentscheidung getroffen

Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Klimaschutzurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Berufung einlegen wird. Der erste Schritt bestehe darin, das Urteil sorgfältig zu prüfen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, sagte der stellvertretende...

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Klimaurteil: Es wurde keine Revisionsentscheidung getroffen

Die Bundesregierung muss noch entscheiden, ob sie gegen das Klimaschutzurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Berufung einlegen wird. Der erste Schritt bestehe darin, das Urteil sorgfältig zu prüfen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christian Hofmann am Freitag in Berlin.

Wie ein Sprecher von Minister Volker Wissing (FDP) klarstellte, befürwortet das Verkehrsministerium die Revision. Eine Berufung gegen das Urteil sei „für uns“ eine logische Konsequenz des neuen Klimaschutzgesetzes, sagte er. Dies ist im parlamentarischen Verfahren. Der Sprecher betonte, dass das neue Klimaschutzgesetz nach der Verabschiedung künftig nicht mehr für die Ressortberücksichtigung notwendig sei und daher eine Vorbildfunktion für die unmittelbare Planung übernommen werden müsse.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verurteilt die Bundesregierung dafür, dass sie umgehend Pläne zur Stärkung des Klimaschutzes im Verkehrs- und Gebäudesektor auf den Weg bringt. Der 11. Senat hat am Donnerstag einer Klage des deutschen Umweltverbandes BUND stattgegeben. Dabei geht es um das aktuelle Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Reduzierung schädlicher Treibhausgase festlegt. Wenn einzelne Abteilungen die Anforderungen nicht erfüllen, müssen die Behörden umgehend Pläne zur Behebung des Problems entwickeln. Im Jahr 2022 wurden Transport- und Bauziele auseinandergerissen.

Auslegung des Klimaschutzgesetzes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

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Quelle: www.stern.de

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