Im juristischen Tauziehen um die Freigabe des Jahresabschlusses 2022 der Klimastiftung MV an den Rechtsausschuss des Landtags ist nun das Oberverwaltungsgericht Greifswald am Zug. Die OVG teilte am Montag mit, dass ihr Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin eingegangen sei, das entschieden hatte, dass die Unterlagen durch die Stiftungsaufsichtsbehörde des Justizministeriums weitergeleitet werden müssten. Im August lehnte das Schweriner Verwaltungsgericht einen Eilantrag der Stiftung ab, den Zugang der Unterlagen zum Gremium zu verhindern. Am nächsten Tag gab die Klimastiftung bekannt, dass sie eine Beschwerde eingereicht hatte.
Der Richter in Schwerin entschied, dass die Daten, die an das Justizministerium, das die Aufsichtsbehörde der Stiftung ist, übermittelt wurden, an die Klimastiftung übermittelt werden müssen. Rechtsausschuss des State House. Man kann argumentieren, dass das vom Ausschuss angeforderte Musterdokument der Überwachung der Regierung dient.
Stiftungschef Erwin Selerin (SPD) sagte, dass es dem Gremium gar nicht darum gehe, die Stiftungsaufsicht zu überwachen, sondern sich auf die Unterlagen der Klimastiftung beschränke. Er äußerte Zweifel daran, dass es bei einer Untersuchung des Stiftungsarchivs darum gehen solle, „ob sich darin Umstände finden lassen, die politisch zum Nachteil der Stiftung geschädigt werden könnten“.
Es gibt immer wieder Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Gremien der Stiftung. Vereinbarung zwischen der Landesgesetzgebung und dem Vorstand der Stiftung über die Freigabe von Stiftungsdokumenten. Die Abgeordneten fordern eine Klärung der Verwendung der Mittel der Stiftung zur Fertigstellung der Gaspipeline Nord Stream 2. Sie wollten auch klären, ob die Politik Einfluss auf die Geschäfte der Stiftung hat.
Bezüglich des Jahresabschlusses 2022 gab das Justizministerium an, mit einer Entscheidung den rechtlichen Abschluss des Gerichtsverfahrens abwarten zu wollen. Dem Ausschuss vorliegende Dokumente.