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KlimaAktivist urteilten zu Gefängnis - kein Bewährung

Farbe Angriffe und Blockaden

Im vergangenen Jahr unter Führung des Verkehrsministeriums der FDP war der Vorwurf der Anwesenheit...
Im vergangenen Jahr unter Führung des Verkehrsministeriums der FDP war der Vorwurf der Anwesenheit eines Aktivisten an der Farbmauer gestellt worden.

KlimaAktivist urteilten zu Gefängnis - kein Bewährung

Ein Berliner Gericht verurteilt Aktivistin der Letzten Generation zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Neben Aufkleber- und Farbaktionen wird sie auch wegen Widerstandes gegen Bailiffs angeklagt. Die 32-Jährige wird ihre Haftstrafe nicht antreten.

Nach Farbangriffen und Straßenblockaden in Berlin wurde eine Klimaaktivistin von Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Sprecher des Gerichts berichtete, dass die Mitgliederin der Gruppe Letzte Generation wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen Bailiffs und Erpressung schuldig gesprochen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 32-Jährige nahm an fünf Vorfällen zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 teil, wie das Urteil feststellt. Sie klebte sich an Straßen oder sogenannte Verkehrsleitbrücken während Straßenblockaden fest.

Weiterhin nahm sie an zwei Farbangriffen teil: Am 7. März 2023 spritzen die Klimagruppe das Fassade des Bundesverkehrsministeriums mit orangefarbenem Farbe in Protest gegen die Politik des Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) an. Für dieses Unternehmern mieteten die Aktivisten eine Feuerwehrfahrzeuge gemietet. Am 22. April 2023 fand eine Aktion auf dem Kurfürstendamm statt, bei der Luxusboutiquen mit orangefarbenem Farbe besprüht wurden.

Nach Angaben des Gerichts handelte es sich bei diesen Tatvorwürfen nicht um die einzigen, die die 32-Jährige begangen hatte. Sie war bereits vor Gericht in Hamburg und Berlin wegen anderer Aktionen der Klimagruppe zu Bußgeldstrafen verurteilt worden, der Sprecher betonte. Diese Bußgelder waren nicht in das derzeitige Urteil aufgenommen.

Das Urteil ist härter als jüngst verhängte Urteile gegen andere Aktivisten der Letzten Generation. Anfang dieses Jahres wurden drei Aktivisten der Letzten Generation wegen eines Farbangriffs auf die Brandenburger Tor in Berlin zu Bewährungsaufsehen von acht Monaten verurteilt, wegen gemeinsamer Sachbeschädigung. Der Richter betonte, dass die Angeklagten die bedeutende Schädigung an einem nationalen Symbol als Folge ihrer Aktion akzeptiert hatten.

Die internationale Öffentlichkeit zeigt Interesse an dem Urteil gegen die Klimaaktivistin in Berlin. Viele klimapolitische Protestgruppen weltweit haben Solidarität mit ihrem Anliegen ausgesprochen.

Trotz der harten Strafe für ihre Aktionen hat die Berliner Aktivistin Aufmerksamkeit auf den Klimawandel und die Notwendigkeit von dringenden Politikmaßnahmen gefocusiert, der eine Reihe von Klimaprotesten weltweit folgte.

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