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Klage wegen gefälschter Maskenzertifizierung eingereicht

Die Staatsanwaltschaft weigert sich, das Urteil anzunehmen, nachdem ein Arzt wegen der Vorlage falscher Maskenbescheinigungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Der Sprecher des Amtsgerichts Landsberg, Thomas Kirschner, berichtete am Freitag, dass die Staatsanwaltschaft Berufung...

Ein Mann betritt den Gerichtssaal des Landgerichts Landsberg. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Mann betritt den Gerichtssaal des Landgerichts Landsberg. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Klage wegen gefälschter Maskenzertifizierung eingereicht

Nachdem ein Arzt wegen der Vorlage falscher Maskenbescheinigungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, war die Staatsanwaltschaft nicht bereit, die Strafe zu akzeptieren. Der Sprecher des Amtsgerichts Landsberg, Thomas Kirschner, berichtete am Freitag, dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe. Ob die Verteidigung ebenfalls Berufung einlegen wird, war zunächst unklar. Die Berufungsfrist gegen das Urteil ist noch nicht abgelaufen.

Dem 60-jährigen Arzt wird vorgeworfen, während der COVID-19-Krise eine Reihe von Maskenbefreiungsbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne Patienten zu untersuchen. Zwei Praxismitarbeiter sollen von der Praxis Kauflin in Oberbayern erstellte Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Begünstigte in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Arzt ist landesweit für seine negative Haltung gegenüber staatlichen Vorschriften während der Pandemie bekannt geworden.

Letztlich wurde er in der ersten Instanz in Landsberg am Lech wegen der Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung des Mannes zu drei Jahren Gefängnis. Ermittler gehen davon aus, dass er in größerem Umfang Maskenbefreiungen erlassen hat. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von mehr als 4.000 Falschbeglaubigungen aus, in der Anklageschrift werden jedoch nur wenige aufgeführt. Die Verteidiger forderten jedoch, den Angeklagten freizusprechen, die Höchststrafe jedoch zur Bewährung auszusetzen.

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Quelle: www.stern.de

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